Privater Streit zwischen Kollegen ist kein Mobbing

21.03.2005
Private Auseinandersetzungen zwischen Arbeitskollegen führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings. so befanden die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil. Solche Streitigkeiten seien dem Arbeitgeber haftungsrechtlich nicht zuzurechnen. Mobbing setze ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren voraus (Az.: 9 Sa 597/04).

Private Auseinandersetzungen zwischen Arbeitskollegen führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings. so befanden die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil. Solche Streitigkeiten seien dem Arbeitgeber haftungsrechtlich nicht zuzurechnen. Mobbing setze ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren voraus (Az.: 9 Sa 597/04).

Eine Verkäuferin hatte ihren Arbeitgeber auf 5.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil sie von einer Filialleiterin angeblich schikaniert wurde. Allerdings konnte sie vor Gericht nur einen konkreten Fall schildern, bei dem die Vorgesetzte bei einer Kollegin über sie gelästert hatte.

Den Richtern reichte das für einen Mobbing-Vorwurf nicht aus: Insbesondere bei kurzfristigen Konfliktsituationen mit Kollegen oder Vorgesetzten fehle es am systematischen Vorgehen, hieß es in der Begründung. Zwischenmenschliche Auseinandersetzungen oder Meinungsverschiedenheiten stellten zudem nicht automatisch keine so gravierende Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, dass ein Schmerzensgeld gerechtfertigt sei. (mf)

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