Privates Surfen am Arbeitsplatz bleibt weiter umstritten

01.09.2003
Schnäppchen ersteigern, Bankgeschäfte erledigen, persönliche Mails lesen - private Internet-Nutzung ist in vielen Firmen selbstverständlich, aber selten eindeutig geregelt. Das berichtet unsere Schwesterpublikation Tecchchannel. So ist zum Beispiel unklar, ob der Arbeitgeber aufgerufene Webseiten protokollieren oder E-Mails filtern darf. "Das ist eine Grauzone mit Unsicherheiten für Mitarbeiter und Arbeitgeber", sagt Kai Kuhlmann, Spezialist für E-Business-Recht des Bundesverbandes der Informationswirtschaft (Bitkom). Während die Abrechnung von Telefonaten oder Dienstreisen genau festgelegt ist, wirft die Internet-Nutzung zahlreiche Fragen auf. Verstopft privater Datenstrom die Leitungen, landen Viren aus verseuchten Musikdateien auf dem Firmenrechner - oder profitiert das Unternehmen, wenn sich Angestellte per Web auf dem Laufenden halten, recherchieren oder die Konkurrenz beobachten? Durch Virenangriffe und Wurmattacken aufgeschreckt, machen sich immer mehr Firmen Gedanken, wie sich Surfgewohnheiten der Mitarbeiter kontrollieren lassen. Dabei geht es einerseits um überwachungssoftware, aber vor allem um Filterprogramme, die nur den Zugriff auf bestimmte Internetseiten erlauben. Moderne Programme erkennen bestimmte Wortkombinationen - oder auch einen hohen Anteil an nackter Haut - und sperren die Seiten. Einer Studie der amerikanischen Unternehmensberatung Frost und Sullivan zufolge lag der Umsatz für entsprechende Software im vergangenen Jahr weltweit bei 247 Millionen Dollar. Für das Jahr 2007 sehen die Analysten hier einen Markt von rund 770 Millionen Dollar. Den meisten Umsatz mit Kontrollprogrammen erwarten die Marktforscher in den Vereinigten Staaten, gefolgt von Europa, China, Südkorea und Japan. In Deutschland ist die Situation unübersichtlich. "Große Unternehmen beschäftigen sich intensiv mit dem Thema", erläutert Berni Lörwald, Sprecher des deutschen Softwareproduzenten Webwasher. "Gerade in vielen kleinen und mittelständischen Betrieben fehlt noch das Bewusstsein für die Problematik", schätzt Bitkom-Spezialist Kuhlmann den Trend ein. Durch klare Regeln könnten sich Mitarbeiter und Firmen aber zahlreiche arbeitsrechtliche und datenschutztechnische Streitfälle ersparen. Ein Beispiel: Nach Angaben Kuhlmanns haben Firmen versucht, Arbeitnehmer wegen übermäßigen Surfens zu kündigen. Da der Internet- Zugriff nicht geregelt gewesen sei, habe der Betrieb schließlich die Verbindungsdaten nicht vor Gericht nutzen können. "Das scheiterte dann an einem Beweisverwertungsverbot", schildert Kuhlmann die Problematik. In einer neuen Broschüre, die von der Bitkom-Homepage heruntergeladen werden kann, stellt der Verband Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen vor. Auch die Gewerkschaften haben das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. "Aus Unsicherheit über die Rechtslage verbieten viele Unternehmen das Surfen ganz", erläutert Cornelia Brandt von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. "Das bringt genauso wenig, wie den Leuten das Zeitunglesen zu verbieten", kritisiert sie. Geschäftsführung und Betriebsräte sollten kooperieren. "Das kann zum Beispiel ein PC mit Internetzugang in der Kantine sein", schlägt die ver.di-Spezialistin vor. Außerdem sei ein so genanntes Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz überfällig. Mit einem speziellen Internet-Angebot informiert ver.di über Spionagesoftware und überwachung. Unter der Adresse www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de hat die Gewerkschaft Hinweise über die rechtliche Grundlage veröffentlicht und bietet auch einen Spionageprüfer für den Bürocomputer an. (cm)

Schnäppchen ersteigern, Bankgeschäfte erledigen, persönliche Mails lesen - private Internet-Nutzung ist in vielen Firmen selbstverständlich, aber selten eindeutig geregelt. Das berichtet unsere Schwesterpublikation Tecchchannel. So ist zum Beispiel unklar, ob der Arbeitgeber aufgerufene Webseiten protokollieren oder E-Mails filtern darf. "Das ist eine Grauzone mit Unsicherheiten für Mitarbeiter und Arbeitgeber", sagt Kai Kuhlmann, Spezialist für E-Business-Recht des Bundesverbandes der Informationswirtschaft (Bitkom). Während die Abrechnung von Telefonaten oder Dienstreisen genau festgelegt ist, wirft die Internet-Nutzung zahlreiche Fragen auf. Verstopft privater Datenstrom die Leitungen, landen Viren aus verseuchten Musikdateien auf dem Firmenrechner - oder profitiert das Unternehmen, wenn sich Angestellte per Web auf dem Laufenden halten, recherchieren oder die Konkurrenz beobachten? Durch Virenangriffe und Wurmattacken aufgeschreckt, machen sich immer mehr Firmen Gedanken, wie sich Surfgewohnheiten der Mitarbeiter kontrollieren lassen. Dabei geht es einerseits um überwachungssoftware, aber vor allem um Filterprogramme, die nur den Zugriff auf bestimmte Internetseiten erlauben. Moderne Programme erkennen bestimmte Wortkombinationen - oder auch einen hohen Anteil an nackter Haut - und sperren die Seiten. Einer Studie der amerikanischen Unternehmensberatung Frost und Sullivan zufolge lag der Umsatz für entsprechende Software im vergangenen Jahr weltweit bei 247 Millionen Dollar. Für das Jahr 2007 sehen die Analysten hier einen Markt von rund 770 Millionen Dollar. Den meisten Umsatz mit Kontrollprogrammen erwarten die Marktforscher in den Vereinigten Staaten, gefolgt von Europa, China, Südkorea und Japan. In Deutschland ist die Situation unübersichtlich. "Große Unternehmen beschäftigen sich intensiv mit dem Thema", erläutert Berni Lörwald, Sprecher des deutschen Softwareproduzenten Webwasher. "Gerade in vielen kleinen und mittelständischen Betrieben fehlt noch das Bewusstsein für die Problematik", schätzt Bitkom-Spezialist Kuhlmann den Trend ein. Durch klare Regeln könnten sich Mitarbeiter und Firmen aber zahlreiche arbeitsrechtliche und datenschutztechnische Streitfälle ersparen. Ein Beispiel: Nach Angaben Kuhlmanns haben Firmen versucht, Arbeitnehmer wegen übermäßigen Surfens zu kündigen. Da der Internet- Zugriff nicht geregelt gewesen sei, habe der Betrieb schließlich die Verbindungsdaten nicht vor Gericht nutzen können. "Das scheiterte dann an einem Beweisverwertungsverbot", schildert Kuhlmann die Problematik. In einer neuen Broschüre, die von der Bitkom-Homepage heruntergeladen werden kann, stellt der Verband Handlungsmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen vor. Auch die Gewerkschaften haben das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. "Aus Unsicherheit über die Rechtslage verbieten viele Unternehmen das Surfen ganz", erläutert Cornelia Brandt von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. "Das bringt genauso wenig, wie den Leuten das Zeitunglesen zu verbieten", kritisiert sie. Geschäftsführung und Betriebsräte sollten kooperieren. "Das kann zum Beispiel ein PC mit Internetzugang in der Kantine sein", schlägt die ver.di-Spezialistin vor. Außerdem sei ein so genanntes Arbeitnehmer- Datenschutzgesetz überfällig. Mit einem speziellen Internet-Angebot informiert ver.di über Spionagesoftware und überwachung. Unter der Adresse www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de hat die Gewerkschaft Hinweise über die rechtliche Grundlage veröffentlicht und bietet auch einen Spionageprüfer für den Bürocomputer an. (cm)

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