Privates Telefonieren kann den Job kosten

13.07.2006

Quasselstrippen, die in der Firma zu viel privat telefonieren, können ihren Job verlieren. ARAG-Experten weisen jedoch darauf hin, dass eine Kündigung grundsätzlich nur nach vorausgegangener Abmahnung sozial gerechtfertigt ist. In einem konkreten Fall hatte eine Frau von August 2002 bis März 2004 in 196 Stunden für etwa 415 Euro während der Arbeit privat telefoniert und bekam die fristlose Kündigung. Dagegen setzte sie sich erfolgreich mit einer Klage zur Wehr. Gegen die fristlose Kündigung konnte sich die Vieltelefoniererin zwar zur Wehr setzen, die ordentliche Kündigung war jedoch wirksam.

Weniger Erfolg hatte ein hessischer Bankangestellter mit seiner Klage vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt. Der Außendienstler hatte im Monat für rund 400 Euro mit dem Firmenhandy privat telefoniert. Als sich nach vier Monaten seine Rechnungen auf insgesamt etwa 1.700 Euro beliefen, reagierte die Arbeitgeberin mit einer Kündigung. Sein Argument, er habe die private Nutzung nie untersagt bekommen und niemals eine Abmahnung erhalten, fand keine Berücksichtigung. Wer ohne Nutzungsregelung derart horrende Beträge dreist vertelefoniere, könne nicht ernsthaft davon ausgehen, dass die Arbeitgeberin das hinnehme, so die Richter. In so einem Fall sei die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt.

LAG Hamm, Az: 8 (17) Sa 1773/04; LAG Frankfurt, Az: 5 Sa 1299/04.

Marzena Fiok

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