Privatgespräche vom Diensttelefon

17.05.2001

Führt ein Arbeitnehmer entsprechend einer betrieblichen Regelung private Telefongespräche von seinem Dienstapparat und deklariert er diese fälschlich als vom Arbeitgeber zu zahlende Dienstgespräche, so liegt darin eine Vertragspflichtverletzung, die den Vertrauensbereich des Arbeitnehmers, also Loyalität und Ehrlichkeit, berührt. Bei gelegentlichen und geringfügigen Verfehlungen dieser Art scheidet aber eine arbeitsrechtliche Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung in der Regel aus. Das Gericht hielt (hier: 60 Gespräche für DM 73,28 innerhalb eines Jahres) eine Kündigung für überzogen (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Az.: 8 TaBV 6/99). (jlp)

Zur Startseite