Privatkopie von Datenträgern auch weiterhin erlaubt

18.11.2002
Wer Musik oder andere Datenträger für private Zwecke dupliziert, bewegt sich auch in Zukunft im rechtsicheren Raum. Das sieht der Entwurf für ein neues Urhebergesetz vor.

Wer Musik oder andere Datenträger für private Zwecke dupliziert, bewegt sich auch in Zukunft im rechtsicheren Raum. Das sieht der Entwurf für ein neues Urhebergesetz vor.

Künftig müssen alle CDs, die mit einem Kopierschutz versehen sind und in den Handel kommen, deutlich gekennzeichnet werden. Nach Meinung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sei dadurch gewährleistet, dass "niemand die Katze im Sack kauft." Immerhin wird mit derartigen Produkten eine Privatkopie nahezu unmöglich gemacht.

Das Entwurfspapier stärkt zugleich auch die Rechte der Urheber. Beispielsweise dürfen Internet-Inhalte generell nur mit Zustimmung des Urhebers verwertet werden. Die systematische Vervielfältigung als auch der Verkauf von Kopien bleibt weiterhin verboten. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird die längst verabschiedete EU-Richtline zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft weitgehend umgesetzt. (cm)

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