Privatkopien und Geräteabgaben: Zypries konkretisiert Urheberrechtsnovelle

13.09.2004
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Eckpunkte der zweiten Urheberrechtsnovelle vorgestellt. Der "zweite Korb" sieht vor, dass die Erstellung einer Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken wie Musikstücken oder Filmen - auch in digitaler Form - weiter erlaubt bleibt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorlage legal angefertigt wurde. In diesem Punkt habe man das geltende Recht nun klarer gefasst, um besser gegen Tauschbörsen im Internet vorgehen zu können, teilte das Bundesjustizministerium (BJM) mit, wie unsere Kollegen der Computerwoche berichten. Den Kopierschutz einer CD oder DVD zu knacken, bleibt weiterhin verboten. Es gebe kein Recht auf eine Privatkopie, da diese keinen Zugang zu neuen Informationen schaffe, sondern lediglich die bereits bekannten verdopple, begründete das BJM diese Entscheidung. Allerdings müssten die Künstler, die einen Kopierschutz verwenden, mit geringeren Einnahmen aus den urheberrechtlichen Abgaben rechnen. Den Rechteinhabern ist es außerdem weiterhin gestattet, die Nutzung geschützter Werke mittels DMS (Digital Rights Management) über das Internet abzurechnen. Ein weiterer Dreh- und Angelpunkt der Gesetzesnovelle ist die Ausweitung der vergütungspflichtigen Geräte. Bislang müssen für Geräte Pauschalabgaben gezahlt werden, wenn diese zur Vervielfältigung bestimmt sind. Zypries will künftig die Abgabepflicht davon abhängig machen, inwieweit Geräte und Speichermedien tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien genutzt werden. Während bislang nur Abgaben auf Komponenten anfallen, die ausdrücklich zum Anlegen von Kopien bestimmt sind (zum Beispiel Fotokopierer, Scanner, CD-Brenner), könnten somit auch Drucker oder PCs in die Vergütungspflicht einbezogen werden. Die Höhe der Vergütung soll dabei an dem tatsächlichen Ausmaß der Nutzung festgemacht werden, etwa durch Marktforschungsumfragen. Die Festlegung der Gebühr überträgt der Gesetzgeber den beteiligten Parteien, also den Verbänden der Hersteller und der Rechteinhaber. Die Entscheidung soll dabei in einem Schlichtungsverfahren erfolgen, bei Unstimmigkeiten kommt als einzige Instanz nur noch das Oberlandesgericht in Frage. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e.V. begrüßte, dass die Privatkopie grundsätzlich erlaubt bleibe und die Wirtschaft gleichzeitig ermächtigt werde, Techniken zum Kopierschutz und digitalem Rechte-Management einzusetzen. Gleichzeitig kritisierte der Verband jedoch, dass das BMJ die Pauschalabgaben künftig auf eine Reihe neuer digitaler Geräte ausweiten, aber keine klaren Regeln hinsichtlich der Abgabenhöhe einführen wolle. Trotz der angekündigten "moderaten Höhe" befürchtet der Bitkom, dass die Kunden massenhaft vom stationären Handel ins Internet abwandern oder im benachbarten Ausland einkaufen werden. "Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Abgaben", kommentierte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms die Pläne. Der Gesetzesentwurf soll im Dezember 2004 dem Bundeskabinett vorgelegt werden und in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres in Kraft treten. (cm)

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Eckpunkte der zweiten Urheberrechtsnovelle vorgestellt. Der "zweite Korb" sieht vor, dass die Erstellung einer Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken wie Musikstücken oder Filmen - auch in digitaler Form - weiter erlaubt bleibt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Vorlage legal angefertigt wurde. In diesem Punkt habe man das geltende Recht nun klarer gefasst, um besser gegen Tauschbörsen im Internet vorgehen zu können, teilte das Bundesjustizministerium (BJM) mit, wie unsere Kollegen der Computerwoche berichten. Den Kopierschutz einer CD oder DVD zu knacken, bleibt weiterhin verboten. Es gebe kein Recht auf eine Privatkopie, da diese keinen Zugang zu neuen Informationen schaffe, sondern lediglich die bereits bekannten verdopple, begründete das BJM diese Entscheidung. Allerdings müssten die Künstler, die einen Kopierschutz verwenden, mit geringeren Einnahmen aus den urheberrechtlichen Abgaben rechnen. Den Rechteinhabern ist es außerdem weiterhin gestattet, die Nutzung geschützter Werke mittels DMS (Digital Rights Management) über das Internet abzurechnen. Ein weiterer Dreh- und Angelpunkt der Gesetzesnovelle ist die Ausweitung der vergütungspflichtigen Geräte. Bislang müssen für Geräte Pauschalabgaben gezahlt werden, wenn diese zur Vervielfältigung bestimmt sind. Zypries will künftig die Abgabepflicht davon abhängig machen, inwieweit Geräte und Speichermedien tatsächlich und in nennenswertem Umfang für zulässige Privatkopien genutzt werden. Während bislang nur Abgaben auf Komponenten anfallen, die ausdrücklich zum Anlegen von Kopien bestimmt sind (zum Beispiel Fotokopierer, Scanner, CD-Brenner), könnten somit auch Drucker oder PCs in die Vergütungspflicht einbezogen werden. Die Höhe der Vergütung soll dabei an dem tatsächlichen Ausmaß der Nutzung festgemacht werden, etwa durch Marktforschungsumfragen. Die Festlegung der Gebühr überträgt der Gesetzgeber den beteiligten Parteien, also den Verbänden der Hersteller und der Rechteinhaber. Die Entscheidung soll dabei in einem Schlichtungsverfahren erfolgen, bei Unstimmigkeiten kommt als einzige Instanz nur noch das Oberlandesgericht in Frage. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e.V. begrüßte, dass die Privatkopie grundsätzlich erlaubt bleibe und die Wirtschaft gleichzeitig ermächtigt werde, Techniken zum Kopierschutz und digitalem Rechte-Management einzusetzen. Gleichzeitig kritisierte der Verband jedoch, dass das BMJ die Pauschalabgaben künftig auf eine Reihe neuer digitaler Geräte ausweiten, aber keine klaren Regeln hinsichtlich der Abgabenhöhe einführen wolle. Trotz der angekündigten "moderaten Höhe" befürchtet der Bitkom, dass die Kunden massenhaft vom stationären Handel ins Internet abwandern oder im benachbarten Ausland einkaufen werden. "Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Abgaben", kommentierte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms die Pläne. Der Gesetzesentwurf soll im Dezember 2004 dem Bundeskabinett vorgelegt werden und in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres in Kraft treten. (cm)

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