Privatrente: So gibt es die maximale Förderung

12.04.2006

Viele Riester-Sparer bekommen nicht die optimale staatliche Förderung, weil sie zu wenig - oder auch zu viel - in ihre Verträge einzahlen. Wichtig zu wissen: Für jeden Fördervertrag gibt es von Vater Staat eine Grundzulage, Eltern bekommen je kindergeldberechtigtem Kind einen Extrazuschlag.

Diese volle staatliche Förderung sichern sich Riester-Sparer aber nur dann, wenn sie in jedem Jahr einschließlich der Zulagen einen bestimmten Prozentsatz ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Rentenvertrag einzahlen. Dieser Prozentsatz beträgt im Jahr 2005 zwei Prozent, in 2006 und 2007 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent der Vorjahreseinkünfte.

Beispiel: Herr M. - verheiratet, ein Kind - hat im vergangenen Jahr 24.000 Euro verdient. Für 2005 zahlt ihm der Staat bis zu 76 Euro Grundzulage je Vertrag und 92 Euro zusätzlich je Kind, wenn er den vorgeschriebenen Mindestbeitrag entrichtet. Herr M. bekommt vom Staat also maximal 168 Euro, sofern zwei Prozent seines Vorjahreseinkommens, also insgesamt 480 Euro, in seinen Riester-Vertrag fließen.

Weil er Anspruch auf eine Zulage von 168 Euro hat (76 Euro Grundzulage + 92 Euro für sein Kind), muss er 312 Euro Eigenanteil beisteuern, um die erforderliche Sparsumme zu erreichen und die vollen Zulagen zu bekommen. So erreicht er die höchste Förderquote (im Beispiel 53,85 Prozent auf den Eigenanteil) und spart besonders effizient. Durch das Alterseinkünftegesetz wird die Riester-Rente übrigens noch attraktiver:

Seit Beginn 2005 können Anleger sofort bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zur freien Verwendung entnehmen.

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Marzena Fiok

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