Problemfall Ladendiebstahl - Wenn die Ware laufen lernt...

26.09.1997

MÜNCHEN: Ladendiebstahl wird von der breiten Masse immer noch als Kavaliersdelikt gesehen. Leider unterschätzt auch der Handel das Delikt und riskiert damit auf gar nicht mal so lange Sicht existenzbedrohende Einbußen.

Nur in wenigen anderen Märkten verbleibt dem Händler eine geringere Netto-Marge als in der EDV-Branche: Das Ergebnis liegt zwischen zwei und maximal fünf Prozent des Umsatzes, wobei man letztere oft sogar noch im Zusatzartikel- und nicht im Kerngeschäft verdient. Ist die durch ruinöse Preiskämpfe ausgelöste Tatsache schon bitter genug, erfährt der Händler am Jahresende nicht selten, daß er unter dem Strich ein Minus erwirtschaftet hat. Das Stichwort heißt Inventurdifferenz. Steigt sie auf über fünf Prozent und kann buchhalterische Sorgfalt angenommen werden, bleibt nur eine logische Erklärung: Der Händler wurde ein Opfer des Phänomens "Ladendiebstahl".

Kaum strafwürdiger als Falschparken

Diese Form des illegalen Eigentumstransfers ist weitverbreitet, das Delikt in den Augen der Allgemeinheit mittlerweile leider kaum strafwürdiger als Falschparken. Entsprechende Zahlen beweisen die "Flächendeckung". So nennt das statistische Bundesamt in Wiesbaden für 1996 eine Zahl von rund 620.000 verurteilten Ladendiebstählen, wobei die Ermittlungsbehörden die reale Zahl auf mindestens das Zehnfache schätzen. Und so entsteht der Rest des Eisbergs:

- Neun von zehn Fällen erledigen die Händler direkt vor Ort ohne Einschaltung der Behörden.

- Die Staatsanwaltschaften stellen über 90 Prozent der angestrengten Verfahren vor einer Verhandlung wegen Geringfügigkeit ein.

In keiner Weise geringfügig ist jedoch der angerichtete Schaden. Experten verdoppeln aufgrund ihrer Erfahrungen die von Einzelhandelsverbänden öffentlich genannte Summe (fünf Milliarden Mark) auf rund zehn Milliarden Mark pro Jahr - Tendenz steigend. Die gleichen Erfahrungen besagen, daß die genannte Summe etwa im Verhältnis 7 zu 3 von Kunden und hauseigenem Personal aufgehäuft wird. Letzterer Anteil von rund drei Milliarden mag ein Grund sein, warum die Verbände schamhaft untertreiben.

Wenn also die Zahlen und ihr Zustandekommen bekannt sind, warum spricht dann die Bundesgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) von einer "signifikanten Zunahme in den letzten beiden Jahren"? Kriminalhauptkommissar Richard Thiess, anerkannter Experte für Ladendiebstahl der Münchner Kriminalpolizei, sieht zwei Schwerpunkt: "Die Zahnpasta klauende Hausfrau kommt aus der Mode, die Diebe organisieren sich. Der neue Tätertyp weiß, was er wo stehlen kann. Er erkennt einen ungesicherten Laden sofort und nutzt die örtlichen Gegebenheiten gezielt aus."

Der Dieb wird zum Profi

Auch die Motivation hat sich laut Thiess geändert. "Früher galten Besitzwunsch oder in Einzelfällen auch echte Not. Der moderne Täter stiehlt hochwertige Ware, um sich durch deren Verkauf Bargeld zu verschaffen."

Dennoch gilt für Thiess das Prinzip von Ursache und Wirkung. Denn als Hauptgrund für die Zunahme der Diebstähle ortet der erfahrene Kriminalist das mangelnde Problembewußtsein seitens der Händler. "Aus Erfahrung kann ich sagen, daß sich die wenigsten Betroffenen über die eklatanten Auswirkungen der Diebstähle auf ihr Betriebsergebnis überhaupt im klaren sind."

Dabei liegt die Milchmädchenrechnung klar auf der Hand. Wird etwa eine hochwertige Soundkarte zum Verkaufspreis von 200 Mark gestohlen, muß der Ladeninhaber bei einer Nettorendite von fünf Prozent weitere Waren im Wert von rund 4.000 Mark verkaufen, um den Verlust einzubringen. Selbst wenn eine Versicherung den Verlust ersetzt, bleibt immer noch der - geldwerte - Aufwand, um ebendieser Versicherung den Diebstahl und damit den Anspruch auf die Leistung zu erläutern.

Was wird nun konkret gestohlen? Kripo-Beamter Thiess gibt Auskunft: "Der Trend geht, abgesehen von der steigenden Organisierung der Täter, zu hochpreisigen Produkten aus dem EDV- und Unterhaltungselektroniksektor." Das macht Sinn. Das Objekt der Begierde ist von den Ausmaßen her relativ klein und läßt sich gut am Körper verstecken.

Ein weiterer Punkt: Bei gewöhnlichen Diebstählen erzielt der Täter laut Thiess vielleicht zehn Prozent des Wertes, wenn er seine Beute an einen Hehler verkauft. Bei teurer Elektronik dagegen kann der "Reibbach" bis zu 50 Prozent betragen. Gleiches gilt für einen direkten Verkauf an "Kundschaft" etwa in der Stammkneipe. Dazu ein Fahnder aus der CeBIT-Stadt Hannover: "Wir wissen von bestimmten Lokalen, in denen die Diebe Elektronik verhökern, die sie in der Nacht zuvor auf der CeBIT gestohlen haben - getarnt als Aushilfskräfte für die Reinigungsfirmen oder sogar als Wachpersonal." Sinngemäß gleiches bestätigte übrigens ein hochrangiger Angestellter der Münchner Messegesellschaft - unter anderem Veranstalter der Systems -, der jedoch aus begreiflichen Gründen seinen Namen nicht genannt sehen wollte. "Seitdem wir Wach- und Reinigungsdienste en bloque an Fremdfirmen vergeben, haben wir keine Kontrolle mehr über die Zuverlässigkeit des von externen Dienstleistern eingesetzten Personals."

Null Prävention kommt am teuersten

Viele Händler fegen mit nur vordergründig stimmigen Argumenten das Problem Ladendiebstahl vom Tisch. Doch genaugenommen verniedlichen sie damit einen Faktor, der sie - siehe das Beispiel mit der Netto-Rendite - ohne weiteres in den Ruin treiben kann.

Argument 1: "Das sind doch Einzelfälle."

Falsch: Die Ermittlungsakten der Kripo beweisen gerade nach der Öffnung Richtung Osten einen signifikanten Anstieg der organisierten Diebesbanden.

Argument 2: "Die Inventurdifferenz schlage ich auf den Preis auf."

Falsch: Das verschlechtert die Wettbewerbssituation.

Argument 3: "Ich habe einen Laden mit Erlebnisatmosphäre. Der Kunde soll sich wie zu Hause fühlen."

Falsch: Die "schrankenlose" Öffnung zum Kunden fördert zwar den unbewußten Kaufanreiz, aber auch die Diebstahlsquote. Hier muß ein Kompromiß zwischen Trieb und Dieb gefunden werden.

Argument 4: "Überwachung ist zu teuer, das rechnet sich nicht."

Falsch: Eine ungeklärte Inventurdifferenz in Höhe der Netto-Marge rechnet sich noch weniger.

Dennoch ist das Finanzargument nicht völlig von der Hand zu weisen. Natürlich unterliegt die Strukturierung der Diebstahlsprävention wie alle anderen Investitionen auch der betriebswirtschaftlichen Kosten/Nutzen-Analyse. Und hier muß tatsächlich nicht alles gut sein, was teuer ist, wie etwa das Beispiel der magnetisierten oder elektronischen Sicherheitsetiketten zeigt. Thiess: "Ich will keinem Hersteller zu nahe treten, aber wie man hört, beurteilen manche Versicherer den Wert dieser Prävention eher als zweifelhaft." Der Grund: Manche Etiketten sind bereits mit der bloßen Hand gegen den Sensor abzuschirmen. Profidiebe benutzen für größere Aktionen eine Einkaufstasche, die mit Alu- oder Bleifolie gefüttert wird. Zudem braucht man

für jeden Ausgang eine eigene Sensorschleuse und entsprechend

geschultes Personal in Reichweite.

Wieviel Sicherheit toleriert der Kunde?

Was tun? Wie überwachen? Thiess empfiehlt im Outlet mehrere Methoden, die insgesamt gesehen durchaus ein günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aufweisen.

- Videoüberwachung offen:

Bei offener Überwachung sind die Kameras in den Problemzonen für den Kunden sichtbar angebracht. Die Monitorleitungen münden in einen zentralen Raum.

Vorteile: Ständige Überwachung, beweiskräftige Dokumentation des Tathergangs über Video.

Nachteile: Der Kunde könnte sich gestört fühlen, was sich auf das Spontankaufverhalten negativ auswirkt. Wer hier sparen will, kann durchaus echt wirkende Kamera-Attrappen anbringen.

- Videoüberwachung verdeckt:

Kameras stecken etwa hinter Einwegspiegeln oder in Kartonagen, bei entsprechender Miniaturisierung sogar in den Augen von Schaufensterpuppen.

Vorteile wie oben, Nachteile keine.

- Einwegspiegel:

Richtig angebracht erlauben sie dem Beobachter eine Rundumsicht in den Laden.

Vorteile: Relativ preiswert, keine laufenden Kosten

Nachteile: Die Beobachtungsstation muß ständig besetzt sein, keine Dokumentation möglich.

- Personalschulung:

Die Münchner Firma TEKTAS bietet einen zugelassenen Fernlehrgang für Kaufhausdetektive an - übrigens der erste zugelassene seiner Art.

Vorteil: Geschultes Personal hält finanzielle und Know-how-Ressourcen im eigenen Haus.

Nachteile keine.

- Detektivbüros:

Hier sei gewarnt. Etliche Detektive entbehren jeglicher Seriosität und klauen selbst. Indiz: Wer für ein Monatsgehalt von 1500 Mark brutto arbeitet, muß eine andere Einkommensquelle haben.

Eine sehr große Rolle bei der Methodenwahl spielt natürlich die Psyche des Kunden. Hier sollte der Inhaber eine Bestandsaufnahme nach den beiden Kriterien "Stammkunden" oder "Laufkundschaft" tätigen. Tendiert seine Klientel schwerpunktmäßig in Richtung Laufkundschaft, was etwa in Bahnhofsvierteln (Beispiel München) oder Einkaufszentren auf der grünen Wiese häufig der Fall ist, kann die sichtbare Prävention im Outlet ohne weiteres aggressiver aufgebaut sein. Stammkundschaft hingegen legt - wenn vielleicht auch nur unterbewußt - Wert auf den Vertrauensvorschuß. Hier muß weitaus dezenter verfahren werden.

Sicherheit zum Nulltarif ist natürlich nicht zu haben. Dennoch gibt es einige Methoden zur Schadensminimierung, die zumindest anfangs das Budget nicht oder kaum belasten. Sie dienen allerdings bevorzugt dazu, diebisches Personal im eigenen Haus zu entlarven beziehungsweise die ,,Privatentnahme" von Waren weitgehend zu erschweren.

Den Kostenrahmen in vernünftigen Größen halten

- Schwachstellenanalyse:

Sie ist die Grundlage jeglicher Maßnahme in Richtung Diebstahlsprävention und zerfällt in zwei Teile: Outlet-, sprich kundenbereichsbezogen, sowie die Erfassung der personellen Gegebenheiten. Zum Thema Outlet gehört zum Beispiel das Feststellen toter (Blick-)Winkel, unübersichtlicher Regalanordnungen sowie eine grundlegende Überprüfung der Form der Warenpräsentation.

Im Bereich Personalstrukturen ist etwa zu überprüfen, wer wo Handlungserlaubnis hat. Zum Beispiel sollten Personalkäufe strikt außerhalb der Ladenräume und nur vom Abteilungsleiter abgerechnet werden. Ein weiterer Punkt: Mit welchen personellen Ressourcen kann der Inhaber rechnen für Schulung, aber auch für direktes Handeln bei der vorläufigen Festnahme eines ertappten Diebes.

Allerdings sollte die Schwachstellenanalyse von einem Experten vorgenommen werden. Die örtliche Kriminalpolizei ist hier gern behilflich. Wird ein Detektivbüro beauftragt, sollte man Referenzen und Auskunft über die Personalien aller eingesetzten Mitarbeiter erfragen. Der Grund: Leider agiert eine große Zahl unseriöser Firmen in diesem Wachstumsmarkt. Die Kripo Hamburg etwa ermittelte eine organisierte Diebesbande, die sich als eingetragenes Detektivbüro tarnte.

- Rollierende Inventur:

Die Kontrollierenden müssen abteilungs- oder produktgruppenweise ausgetauscht werden. Damit wird sowohl die Bildung von "Interessengruppen" als auch die Vertuschung von Differenzen durch den möglichen Solo-Dieb verhindert.

- Prävention durch Abschreckung:

Geschulte Diebe sehen auf den ersten Blick, inwieweit ein Outlet kontrolliert wird. Auf mangelnde Pflege deuten zum Beispiel durch einen Reklamefolder teilverdeckte Konvexspiegel oder die offensichtlich erkennbare Billig-Attrappe einer Videokamera hin. Positiv aber, das heißt abschreckend, wirken Regale unter Kopfhöhe (max. 1,50 Meter), aufmerksames Personal oder die sichtbare Präsenz von Konvexspiegeln mit hohem Wirkungsgrad.

Fazit: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Um die Rendite vor der Aushöhlung durch Warendiebstahl zu schützen, ist der erste Schritt die Erkennung des eklatanten Handlungsbedarfs. Die weitere Vorgehensweise hängt von der Ausgestaltung des Outlets ab. Unter Umständen genügt eine simple Umstellung des Mobiliars, um die Quote niedrig zu halten. Doch selbst wenn in Sicherungstechnik wie eine Video-Anlage investiert werden muß, dürfte sich dieser Aufwand auf lange Sicht durchaus rechnen.

Ihr gutes Recht als Händler

Jeder Händler beziehungsweise sein Bevollmächtigter hat natürlich das Recht, sich gegen einen ertappten Ladendieb zu wehren. Allerdings ist der gesetzliche Rahmen genau zu beachten. Andernfalls wird die Aktion zum Bumerang und das Opfer gegenüber dem Täter vielleicht sogar noch schadenersatzpflichtig.

Ein Beispiel dafür ist die "vorläufige Festnahme". Dazu ist der Händler nach dem sogenannten "Jedermann-Recht" zwar befugt, wenn bestimmte Voraussetzungen (siehe unten) erfüllt sind, aber(!): "Der Festnehmende handelt rechtmäßig, soweit er die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet." Stichwort ist hier "Verhältnismäßigkeit". Im Klartext: Es ist absolut unangebracht, wegen eines Pakets Leerdisketten ohne gegebenen Anlaß direkte körperliche Sanktionen gegen den Ertappten auszuüben.

Die vorläufige Festnahme nach Paragraph 127/1 StPO: Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist bei Fluchtgefahr oder Identitätsunsicherheit jedermann (natürlich auch der Händler oder sein Beauftragter) befugt, ihn ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Ist die Straftat nur auf Antrag verfolgbar (Diebstahl geringwertiger Sachen), so ist die vorläufige Festnahmen auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist.

Ausnahme: Kinder!

Vor dem 14. Lebensjahr ist ein Kind schuldunfähig und kann nur absolut gewaltfrei(!) festgehalten werden. Ansonsten kann jeder unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität und sonstigen Merkmalen als Täter vorläufig festgenommen werden, der einer Straftat dringend verdächtig ist.

Wer ist verdächtig? Einer Straftat dringend verdächtig ist jemand, der vom Festnehmenden selbst oder von einer anderen Person bei der Ausführung der Straftat beobachtet wurde, oder die erkennbaren äußeren Umstände einen dringenden Tatverdacht vermitteln.

- "Auf frischer Tat" verfolgt bedeutet, daß der Täter sich bereits vom Tatort entfernt hat. Die Verfolgung setzt unmittelbar nach der Tat ein.

- Identität nicht sofort feststellbar: Zur Identitätsfeststellung gehört die sichere Kenntnis über Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Adresse und Staatsangehörigkeit eines Täters. Die vorläufige Festnahme ist bei begründetem Zweifel an der angegebenen Identität zulässig.

- Der Flucht verdächtig ist der Täter dann, wenn aufgrund seines Verhaltens anzunehmen ist, daß er unmittelbar im Begriff ist, zu flüchten. Das bloße Weglaufen des Täters im Moment der Entdeckung alleine reicht nicht aus. Erst wenn der Täter gestellt wurde und nun erneut versucht, zu fliehen, kann man die Festnahme mit ,,der Flucht verdächtig" begründen.

Von den zwei Alternativen (Antreffen auf frischer Tat oder Verfolgung auf frischer Tat und Identität nicht feststellbar oder der Flucht verdächtig) muß von beiden Gruppen je ein Faktor zutreffen.

Die vorläufige Festnahme ist an keine bestimmte Form gebunden; jedoch ist dem Festgenommenen unmißverständlich klarzumachen, daß er festgenommen ist.

Dabei sollte ihm auch der Grund (die Tat) mitgeteilt werden, damit er später eine eventuelle Widerstandshandlung nicht als ,,Mißverständnis" abstreiten kann. Nötigenfalls darf die Festnahme auch mit körperlicher Gewalt durchgeführt werden. Verhältnismäßigkeit der Mittel unbedingt beachten!

Durchsuchung:

Eine rechtliche Grundlage dafür, einen Tatverdächtigen gegen seinen Willen zu durchsuchen, gibt es grundsätzlich für Privatpersonen nicht - unabhängig davon, ob die Durchsuchung zum Auffinden von Diebesgut, zur Sicherung von Eigentumsansprüchen oder zur Auffindung von Beweismitteln für das Strafverfahren dienen soll. Erklärt jedoch der Festgenommene ausdrücklich - idealerweise vor Zeugen - sein Einverständnis, ist die Durchsuchung ohne Einschränkung erlaubt. Dies gilt dann für die Bekleidung sowie mitgeführte Gegenstände, für Fahrzeuge und sogar die Wohnung des Beschuldigten.

Tip 1: Es ist selbstverständlich, daß Frauen, wenn sie mit einer Durchsuchung einverstanden sind, ausschließlich von Frauen durchsucht werden. Männer haben den Raum zu verlassen. Risiko andernfalls: Anzeige wegen sexueller Belästigung.

Tip 2: Lassen Sie sich vor der Durchsuchung die Einwilligung dazu schriftlich bestätigen. Risiko andernfalls: Anzeige wegen Nötigung und/oder Nichtanerkennung der gefundenen Beweismittel vor Gericht.

Tip 3: Nehmen Sie die Durchsuchung stets zu zweit vor. Risiko andernfalls: Anzeige wegen falscher Anschuldigung oder Verleumdung nach dem Motto "der Detektiv/Geschäftsführer hat mir das in die Tasche gesteckt". (Reinhold Scheu)

Reinhold Scheu ist freier Journalist in Ebersbach.

Ein besonders dreister Versuch, einen CD-Player zu stehlen, ist auf dieser Bilderfolge dokumentiert. Obwohl einige Personen in der unmittelbarer Nähe stehen, entwendet der junge Mann das Gerät. In diesem Fall allerdings wurde er gefaßt. Doch das ist nicht immer so.

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