Produktaufklärung: reduzierte Warnpflichten bei Profi-Produkten

27.03.2003

Den Hersteller eines Produktes treffen weit gehende Instruktions- und Warnpflichten, um mögliche Gefahren für den Anwender weitestgehend auszuschließen. Bei einem Produkt, dessen Nutzung nur durch sachkundige Abnehmer in Betracht zu ziehen ist, sind die Instruktions- und Warnpflichten des Herstellers (Vertreibers) deutlich herabgesetzt (Oberlandesgericht Celle, Az.: 20 U 24/01). (jlp)

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