KfW

Programmbedingungen im ERP-Digitalisierung- und Innovationskredit verbessert

01.07.2019
Zum 1. Juli 2019 werden die Zugangsbedingungen im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit erleichtert. Insbesondere können künftig auch Vorhaben von Gründern und jungen Unternehmen mit einer Marktpräsenz unter 2 Jahren mit dem Instrument refinanziert werden.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar.
Foto: 360b - shutterstock.com

Damit werden technologieaffine Gründer bereits vom ersten Tag an bei ihrer Digitalisierung und Innovationstätigkeit unterstützt. Diese Ausweitung unterstreicht die Gründungsoffensive "GO!" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, deren Ziel es u.a. ist, passgenaue Finanzierungsinstrumente für Gründer anzubieten.

Zudem ist das Programm für innovative Unternehmen zugänglich. Als innovativ werden Unternehmen dann anerkannt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu zählt unter anderem eine vorherige Venture-Capital Finanzierung oder überdurchschnittliche Investitionen in Forschung und Entwicklung in der Vergangenheit.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandmitglied der KfW, sagt: "Die Digitalisierung wartet nicht. Wer ihre Chancen nutzen will, braucht Kapital. Das gilt für alte und junge Unternehmen gleichermaßen. Gründern stehen für Investitionen in Digitalisierung und Innovationen nicht die Ressourcen zur Verfügung wie etablierten Firmen. Darum öffnen wir den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit auch für Gründer und junge Unternehmen und erleichtern ihnen damit den Kapitalzugang."

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird z.B. die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren - etwa die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. (dpa/sa)

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