Projektleasing

27.08.1998

MÜNCHEN: Egal, ob Hardware geleast wird, Software, Service oder komplette Projekte: Für den Händler ändert sich gegenüber einem Kaufgeschäft nichts. Er schließt einen Kaufvertrag über Hard- oder Software mit dem Kunden und erhält den vollständigen Kaufbetrag vom Leasinggeber. Gleiches gilt nun auch für die Realisierung eines Projekts oder anschließende Serviceleistungen. Der Leasinggeber tritt hier nicht als Konkurrent auf, der selbst IT-Dienstleistungen anbieten würde. Er bleibt bei seinem Kerngeschäft, der Finanzierung. Der Händler schließt mit dem Kunden Serviceverträge ab. Für Customizing, Consulting oder Wartung tritt das Leasingunternehmen lediglich für den Kunden in Vorlage. (rk)

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