Bei Rechtsverletzungen

Provider müssen Kundendaten weitergebe

16.08.2012
"Bitte hör nicht auf zu träumen", heißt der Song von Xavier Naidoo, der einigen Nutzern von Musiktauschbörsen Ärger bringen könnte. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen Kundendaten weitergeben müssen.

"Bitte hör nicht auf zu träumen", heißt der Song von Xavier Naidoo, der einigen Nutzern von Musiktauschbörsen Ärger bringen könnte. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen Kundendaten weitergeben müssen.

Der Bundesgerichtshof hat die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet erleichtert. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung müssen Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen, die ein Musikstücke unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Der Rechteinhaber wäre "faktisch schutzlos gestellt", soweit er in solchen Fällen keine Auskunft erhielte, hieß es zur Begründung (Az.: I ZB 80/11).

Der BGH gab damit dem Antrag eines Musikvertriebs statt, der Rechte an Musiktiteln des Sängers Xavier Naidoo wahrnimmt. Der Vertrieb hatte IP-Adressen von Nutzern ermittelt, die den Titel "Bitte hör nicht auf zu träumen" über eine Online-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten hatten. Dabei handelte es sich um sogenannte dynamische IP-Adressen, die nicht dauerhaft einem Nutzer zugeteilt werden, sondern jeweils neu vom Provider vergeben werden. Nun wollte der Musikvertrieb wissen, wer die Adressen jeweils genutzt hatte. Die Vorinstanzen hatten den Antrag abgelehnt, weil die Verletzung kein gewerbliches Ausmaß gehabt habe.

Der BGH hob nun die Entscheidungen der Instanzgerichte auf und gab dem Antrag statt. Auch in Fällen ohne gewerbliches Ausmaß sei die Herausgabe der sogenannten Verkehrsdaten zulässig; damit lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte dynamische IP-Adresse hatte. Ein solcher Antrag sei "unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet", so der BGH.

Die Piratenpartei kritisierte die Entscheidung als das falsche Signal zur falschen Zeit. "Dieses Urteil öffnet Tür und Tor für eine neue Welle von Abmahnverfahren, die sich nach dieser höchstrichterlichen Seligsprechung über die deutschen Internetnutzer ergießen wird", warnte der Bundesbeauftragte für das Urheberrecht der Piraten, Bruno Kramm. "So entsteht in Deutschland eine Angstkultur statt einer medienkompetenten Gesellschaft." (dpa/rw)

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