Beklagter ist mittlerweile insolvent

Prozess dauert 18 Jahre – Richter verurteilt

01.04.2010
Die Landesregierung NRW muss wegen Verfahrensverzögerung 700.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Das Oberlandesgerichts Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Amtshaftung verurteilt, Schadensersatz in Höhe von ca. 700.000 Euro wegen überlanger Verfahrensdauer eines vorangegangenen Rechtsstreits zu zahlen.

Darauf verweist der Nürnberger Steuerfachanwalt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf das am 15.01.2010 veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 08.01.2010 - Az.: 11 U 27/06.

Der Kläger hatte darin mit im Jahre 1984 erhobener Klage die beklagte Firma auf Bezahlung von vertragsgemäß erbrachten Transportleistungen in Anspruch genommen. Dieser Prozess war nach knapp 18-jähriger Verfahrensdauer noch nicht entschieden, als am 1. Februar 2002 über das Vermögen der beklagten Firma das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Kläger konnte seine Forderung danach nur noch zum Teil realisieren.

Der Kläger hat seinen mit ca. 1,6 Millionen Euro berechneten Ausfallschaden gegenüber dem beklagten Land in erster Instanz erfolglos geltend gemacht.

Das OLG Hamm hat auf die Berufung des Klägers das landgerichtliche Urteil abgeändert, betont Gieseler.

Nach Auffassung des Senats besteht ein Amtshaftungsanspruch. Das Gericht hat ausgeführt, die mit der Bearbeitung des Vorprozesses befassten Berufsrichter seien ihrer Verpflichtung, sich fortwährend und mit zunehmender Verfahrensdauer umso nachhaltiger um die Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen und damit einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, zeitweise nicht in der gebotenen Form nachgekommen.

Verfahrensverzögerung festgestellt

Durch die festgestellte Verfahrensverzögerung von 34 Monaten sei ein Schaden entstanden, der allerdings erheblich hinter den Berechnungen des Klägers zurückbleibe.

Der Senat hat die Revision zugelassen.

Gieseler empfiehlt, das Urteil und einen etwaigen Fortgang zu beachten, und verweist bei Fragen u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Norbert Gieseler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und DASV-Vizepräsident, c/o Scholz & Weispfenning, Nürnberg, Tel.: 0911 244370, E-Mail: kanzlei@scho-wei.de, Internet: www.scho-wei.de und www.mittelstands-anwaelte.de

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