Gerhard Schmid

Prozess gegen Mobilcom-Gründer kommt nicht in Gang

30.01.2013
Fast vergessen und womöglich bald verjährt? Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist immer noch ein Fall für die Justiz - die sich mit seinem Fall seit fast einem Jahrzehnt beschäftigt. Untreue und Bankrottvergehen - für die Vorwürfe der Kieler Staatsanwaltschaft drohen dem Ex-Milliardär und einstigen Star des Neuen Marktes bis zu fünf Jahren Haft.

Fast vergessen und womöglich bald verjährt? Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist immer noch ein Fall für die Justiz - die sich mit seinem Fall seit fast einem Jahrzehnt beschäftigt. Untreue und Bankrottvergehen - für die Vorwürfe der Kieler Staatsanwaltschaft drohen dem Ex-Milliardär und einstigen Star des Neuen Marktes bis zu fünf Jahren Haft.

Gleich drei Wirtschaftsstrafverfahren gegen Schmid stecken am Landgericht Kiel noch in der Pipeline. Ein Prozessbeginn ist noch immer nicht in Sicht, sagt Pressesprecherin Rebekka Kleine. Dafür drohen rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen und sogar Verjährung. Für eines der angeklagten Verfahren schon im Sommer 2013, so der Ankläger Oberstaatsanwalt Axel Goos. "Die Staatsanwaltschaft nimmt die Entwicklung beim Landgericht Kiel mit allergrößter Sorge zur Kenntnis", sagt deren Sprecherin Oberstaatsanwältin Birgit Heß.

Mit den Fällen tat sich das Gericht von Anfang an schwer. Die erste der drei Anklagen stammt von 2003, Vorwurf Untreue. Der Verdacht: Schmid soll zwischen 2001 und 2002 - noch vor seiner Insolvenz - rund 70 Millionen Euro auf die Millenium GmbH seiner Ehefrau Sybille Sindram-Schmid überwiesen und Mobilcom um 16 Millionen Euro geschädigt haben. Goos wartet aber noch zehn Jahre später auf den Beginn der Hauptverhandlung. "Termine sind derzeit nicht anberaumt", sagt die Gerichtssprecherin.

Nach der Anklage-Erhebung 2003 war erst eine Kammer zuständig, dann eine andere. Die lehnte Ende 2006 eine Hauptverhandlung ab, wegen fehlenden dringenden Tatverdachts. Das Oberlandesgericht gab aber der Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt und eröffnete 2008 nicht nur das Verfahren. Es hielt sogar eine Verurteilung wegen besonders schwerer Untreue für möglich. "Passiert ist seither anscheinend nichts, außer einem Wechsel in den Zuständigkeiten", sagt Goos. Nun ist wieder die 9. große Wirtschaftsstrafkammer zuständig - in neuer Besetzung. "Die Richter sind derzeit damit befasst, einen Sachverständigen zu beauftragen", sagt die Gerichtssprecherin. Er soll schriftlich begutachten, welche Vermögensschäden eingetreten sind.

Folgt man dem Gericht, ist Überlastung der Grund für den Verzug. So läuft in Kiel ein Mammut-Prozesse um Betrug mit SMS-Diensten, der eine Kammer nahezu lahmlegt. Zudem gehen Haftsachen vor. "Das Landgericht bedauert, dass die Verfahren nicht vorrangig und mit größerer Beschleunigung bearbeitet werden konnten", sagt Kleine.

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