Prozess: Muss Ebay Verträge mit "Powersellern" ändern?

25.05.2004
Müssen sogenannte "Powerseller" künftig bei Online-Auktionär Ebay sich wie andere Gewerbetreibende auch zu erkennen geben? Dese Frage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Müssen sogenannte "Powerseller" künftig bei Online-Auktionär Ebay sich wie andere Gewerbetreibende auch zu erkennen geben? Dese Frage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Sollte es die Berufungsklage eines "Powersellers" aus Berlin abweisen, wird Ebay seine Verträge mit den professionellen Händlern wahrscheinlich umschreiben müssen. Das Urteil wird von einigen Branchen mit Spannung erwartet, da es den rechtlichen Status von Händlern im Internet zu präzisieren verspricht.

In der Verhandlung kommt es zur Neuverhandlung eines Falles, bei dem ein Darmstädter Buchhändler einen Powerseller aus Berlin mit Erfolg im Herbst vergangenen Jahres verklagt hatte. Dieser hatte Hunderte neue Bücher für den Startpreis von einem Euro angeboten - nach Meinung des Buchhändlers ein klarer Verstoß gegen die Preisbindung von Büchern im Handel.

Der Powerseller war bei Ebay als privater, nichtgewerbliche Anbieter angetreten, weshalb er die gesetzlichen Auflagen für Händler umgehen konnte. Verliert er den Prozess erneut, könnte dies zur Konsequenz haben, dass Powerseller nicht mehr anonym bei Ebay verkaufen dürfen. Zudem würden sie dann wie niedergelassene Händler Beleg- und Steuerpflicht unterliegen. (wl)

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