David gegen Goliath

Prozessauftakt - Systemhaus CCP gegen Samsung

09.06.2010
Nach einigen einstweiligen Verfügungen geht nun der Prozess des kleinen schwäbischen Software-Entwicklers CCP gegen Elektronikkonzern Samsung in die erste Runde.
CCP-Vorstand Roland Widuch will sich von Samsung nicht klein kriegen lassen.
CCP-Vorstand Roland Widuch will sich von Samsung nicht klein kriegen lassen.

Nach einigen einstweiligen Verfügungen (ChannelPartner berichtete) geht nun der Prozess des kleinen schwäbischen Software-Entwicklers CCP gegen Elektronikkonzern Samsung in die erste Runde vor dem Landgericht in München.

Es geht um die von CCP entwickelte Druckersprache JScribe. Samsung hatte diese Technologie bei vielen Druckermodellen mitgeliefert. Der Streit entbrannte über die Anzahl der Lizenzen und die entsprechende Vergütung. Samsung hatte JScribe zum kostenlosen Download auf den eigenen Internet-Seiten angeboten.

Die IT-Rechtsexperten Dr. Peter Bräutigam und Dr. Hans Peter Wiesemann von Nörr Stiefenhofer Lutz erstritten zusammen mit der US-Kanzlei Sonnenschein Nath & Rosenthal für die Schwaben eine einstweilige Verfügung vor dem US-Bezirksgericht (District Court) von New Jersey. Danach darf Samsung die von CCP entwickelte Software JScribe weder auf seiner Internetseite zeigen noch zum kostenlosen Herunterladen anbieten.

Samsung stimmte der Verfügung zu. Damit ist dieses Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz soweit rechtskräftig abgeschlossen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus und wird nun verhandelt.

Der Rechtsstreit hat aber nicht nur eine deutsche Dimension. Auch in den USA steht das Verfahren noch an. Und das könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten teuer für die Koreaner werden. Trotz Zustimmung zur einstweiligen Verfügung verschickte Samsung nach Angaben von CCP weiter Links zum Zugang zu JScribe. Vertreter des Stuttgarter Unternehmens bezeichneten das Verhalten von Samsung als "kreative Umgehung, um heimlich Urheberrechte von CCP zu verletzen" ("creative workaround to secretly violate CCP’s copyrights"). "Das amerikanische Schadensersatzrecht ist eine erstaunliche Sache", erklärt CCP-Vorstand Roland Widuch dazu gegenüber dem Handelsblatt. So könnte nicht nur die entgangene Lizenzgebühr eingeklagt werden, sondern auch ein Teil des Gewinns, der mit den Geräten erzielt worden ist. (awe)

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