Frist läuft ab Rechnungsabschluss

Prüfen Sie Ihre Lastschriftaufträge genau

08.07.2010
Verbraucher haben bei einer Einzugsermächtigung sechs Wochen lang Zeit, ihr Geld zurückzufordern.

Bargeldloses Bezahlen ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, beispielsweise beim Einkauf mit der EC/Maestro-Karte. Mit seiner Unterschrift auf dem Kassenbeleg erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung. Dies ist für Privatkunden eine übliche Form des Lastschriftverfahrens: Der Kunde beauftragt den Zahlungsempfänger, sein Konto mit dem Rechnungsbetrag zu belasten.

"Da lediglich dem Vertragspartner des Kunden, nicht aber dessen Bank eine Einwilligung zur Abbuchung vorliegt, haben Verbraucher bei einer Einzugsermächtigung ab Rechnungsabschluss sechs Wochen lang Zeit, ihr Geld zurückzufordern", darauf weist die comdirect bank. Wird etwa bestellte Ware nicht geliefert, kann die Zahlung rückgängig gemacht werden. Um fehlerhafte Abbuchungen umgehend reklamieren zu können, sollten Kontoinhaber ihre Kontoauszüge regelmäßig und sorgfältig überprüfen. Wird ein Konto unrechtmäßig belastet, haben Bankkunden 13 Monate lang Zeit, die Abbuchung zu beanstanden.

Neben der Einzugsermächtigung existiert noch eine zweite, weniger verbreitete Variante des Lastschriftverfahrens: der Abbuchungsauftrag. Da der Zahlungspflichtige hierbei seine Bank direkt anweist, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen, hier besteht nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, einer Abbuchung zu widersprechen. Abbuchungsaufträge sollten deshalb nur erteilt werden, wenn der Zahlungsempfänger vertrauenswürdig ist. (oe)

Quelle: www.moneytimes.de

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