Querschläger!

25.03.1999

Ein mutiges Gericht sollte unlautere Verkaufspraktiken unterbinden

Wie weiland die Bräunungsstudios und Videotheken schießen derzeit Telefonprovider und Handy-Händler aus dem Boden.

Obwohl die eigene Verwandtschaft im Mediamarkt kauft - sie ist ja nicht blöd - verirrt sich der ein oder andere verunsicherte Telefonkäufer in den Computerfachhandel. Nach einer halben Stunde intensiver vergleichender Beratung und Rezitation unzähliger Beispielrechnungen blickt der Kunde entweder durch oder kauft doch lieber einen Anrufbeantworter.

Es gibt, soweit ich denken kann, keinen anderen Bereich in der Telekommunikation, der so miserabel strukturiert und organisiert ist. Da gibt es die Telefondistis die meist noch eine Unterfirma für die Kartenvermittlung auf dem gleichen Grundstück haben. Dann die Provider mit den bescheuerten Tarifen und Laufzeitzwängen und die Unterprovider im gleichen Netz mit meist etwas schlechteren Bedingungen, aber höherer Provision. Hier geht es dann zu wie im Bücherclub, Provision und Geschenke für Privatvermittler die ungehemmt in Betrieben und dem Noch-Freundeskreis Mobilfunkverträge vermitteln, steuerfrei versteht sich. In Schummelanzeigen der Kistenschieberbrigade werden Provisionen von 500 Mark suggeriert, die natürlich hinten und vorne nicht stimmen. Mondpreis minus Scheinprovision ist gleich Kundenfang, so lautet die Regel im TK-Business. Wie die Marktangestellten es schaffen, die Providerverträge überhaupt abzuschließen, ist mir sowieso ein Rätsel. Die wollen Personalausweis, Bankverbindung okay, aber Lichtbild, Kontoauszug, Bankcard-Fotokopie? Seltsam, daß für den Kauf eines Eine-Mark-Handys mehr Papier besorgt werden muß als für einen 40.000-Mark-Bankkredit. Dann wird vom Untervermittler geprüft, dem Kartendisti, dem Provider noch mal, und nach der zweiten oder dritten Reklamation bekommt der Kunde endlich seine Rufnummer, Karte und wird "freigeschaltet". Warum Zuhälter mit die ersten Handy-Besitzer waren, wird mir nun klar. So zwielichtig wie das Werbegebaren ist auch die Rechtslage für diese Koppelgeschäfte. Probieren Sie doch mal, einen PC mit Wartungsvertrag billiger als ohne anzubieten, oder stellen Sie sich vor, ein Auto in Verbindung mit einer Vollkaskoversicherung der Clever&Smart AG wäre 10.000 Mark billiger. Sofort wären das sogenannte Kartellamt und die Abmahnvereine (ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe?) auf der Matte mit einstweiliger Verfügung! Aber hier geht es, dabei könnte alles so einfach sein. In Schweden gibt es Mobilfunkkarten im Supermarkt, ohne Ausweis, ohne Schikanen, ohne Provision. Wir brauchen klare Lieferwege vom Produzenten/Anbieter zum Kunden, um das Durcheinander zu entwirren. Ein mutiges Gericht sollte endlich die unlauteren Verkaufspraktiken mit Mondpreisen und Koppelgeschäften unterbinden lassen.

Mein Fazit: Gleiche Provision für alle und faire Preise für die Geräte, nur so wird das Mobilfunkgeschäft für den Fachhandel rentabel.

Bis demnächst, Euer Querschläger!

Der ComputerPartner-Autor "Querschläger" ist ein Fachhändler aus Rheinland-Pfalz.

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