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16.12.2004

Wird ein Mitarbeiter während einer Krankheit gekündigt, hat die Firma weiterhin ein Recht auf das ärztliche Attest. Allerdings muss der Mitarbeiter keinen Bericht über den Verlauf seiner Krankheit mehr abgeben.

Ist der Betriebsrat der Ansicht, dass bei der Sozialauswahl nicht alle in Frage kommenden Mitarbeiter berücksichtigt wurden, muss er die vergleichbaren Personen konkret oder bestimmbar benennen, so das BAG.

Nur in Ausnahmefällen können Arbeitgeber einen Antrag auf Urlaub auch ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe gegen die Gewährung sprechen. Die Aussicht auf einen Großauftrag reicht dafür nicht.

Ist ein Arbeitnehmer seit Jahren in der Firma beschäftigt, muss der Kündigungsgrund "einleuchtend" sein. Ein einmaliger Fehler eines seit Jahren beanstandungsfreien Mitarbeiters gehört nicht dazu.

Ein gekündigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, wenn nicht im Vertrag steht, dass die Firmenzugehörigkeit zum Auszahlungszeitpunkt Voraussetzung für die Zahlung ist. MF

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