R&B Ticker

02.12.2004

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az. X ZR 211/02), dass für die Erstellung eines Konzeptes kein Vergütungsanspruch besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag trotz umfangreicher Vorleistung nicht erteilt wird.

Ein Gerichtsvollzieher kann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden (XIa ZB 10/04), so ein aktuelles Urteil. Bei Fehlverhalten besteht laut Gericht jedoch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die Aussage "Telefonieren zum Nulltarif" ist zulässig (Az. 13 U 142/04). Ein Provider hatte mit der Aussage für Telefonieren per Internet geworben. Nach Ansicht der Richter wissen Verbraucher um die Online-Kosten.

Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass ein Werbungskostenabzug auch für privat genutzte PCs zulässig ist. Begründung; Auch ein in der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel sein.

Ein Internethändler bewarb Geräte mit der Angabe "Top-Tagespreis". Der war erst nach Anklicken der Worte ersichtlich. Das Oberlandesgericht Hamburg sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. MF

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