R&B Ticker

25.11.2004

Wenn ein Steuerberater eine Steuererklärung schuldhaft zu spät abgegeben hat, muss er seinem Mandanten nach einem Urteil des OLG Düsseldorf Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen erstatten.

Ein Software-Update berechtigt laut Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht zur vorzeitigen Abschreibung der alten Programmversion wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung.

Bei einem Streit zwischen Mitarbeitern kann der Arbeitgeber einen der beteiligten Mitarbeiter in eine andere Filiale versetzen. Auf die Ursache des Streits kommt es dabei laut Urteil des LAG Köln nicht an.

Ist ein kurz- oder weitsichtiger Arbeitnehmer auf eine Bildschirmbrille angewiesen, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden (AG Neumünster, AZ: 4 Ca 134b/99).

Über Ausgaben für den Sachaufwand des Betriebsrates bestimmt der Arbeitgeber. Setzt sich der Betriebsrat darüber hinweg, kann der Arbeitgeber im Einzelfall auf der Auflösung des Betriebsrates bestehen. ST

Zur Startseite