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05.11.2004

Arbeitnehmer, die mit einem Dienstwagen einen Unfall verursachen, bei dem die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, müssen grundsätzlich mit einer Abmahnung rechnen (LAG Mainz, Az. 7 SA 1201/03).

Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber ist nach einem Urteil des BGH (Az. XI ZR 121/02) sittenwidrig und unwirksam, wenn dieser nur wenig verdient und durch die Bürgschaft stark überfordert ist.

Heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Im verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter Kosten in Höhe von über 1.300 Euro verursacht. (BAG, Az. 2 AZR 147/03).

Gibt ein Arbeitnehmer in der Reisekostenabrechnung vorsätzlich fiktive Reisezeiten an, begeht er eine schwere Pflichtverletzung und kann außerordentlich gekündigt werden (LAG Niedersachsen, Az. 13 Sa 1681/03).

Für Mitarbeiter einer Firma, die längere Zeit Verluste erwirtschaftete und zudem entlassen musste, besteht kein automatischer Anspruch auf regelmäßige Erhöhung der Betriebsrente (AG Frankfurt, Az. 6 Ca 9129/03). ST

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