R&B Ticker

05.11.2004

Das OLG Frankfurt wies die Klage eines Empfängers unverlangter Fax-Sendungen zurück: Dass für das von ihm empfangene Fax Papier und Toner verbraucht wurde, sei keine strafbare Sachbeschädigung (Az. 2 Ss 39/03).

Verträge bei privaten Ausbildungsinstituten sind laut Dienstvertragsrecht vorzeitig kündbar, wenn den Teilnehmern keine Probezeit mit Kündigungsmöglichkeit eingeräumt wurde (LG Bremen, Az. 2 O 2752/02).

Im Einstellungsbogen enthaltene Arbeitszeiten gelten verbindlich, wenn dieser in den Arbeitsvertrag integriert wird - auch wenn der eigentliche Arbeitsvertrag andere Regelungen enthält (LAG Köln, Az. 13 Sa 514/03).

Das OVG Rheinland-Pfalz verurteilte einen Beamten dazu, die Kosten eines auf ihn angesetzten Detektivbüros zu übernehmen. Der Beamte hatte bei Kurierfahrten Pausen in seiner Wohnung eingelegt (Az. 2 A 11942/03).

Spam-Versender müssen keine einstweilige Verfügung unterzeichnen. Das LG Lübeck (Az. 5 O 212/94) hielt die Zusicherung des Versenders, die verwendete Mail-Adresse aus dem Verteiler zu löschen, für ausreichend. ST

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