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21.10.2004

Eine Klage kann auch auf einer Baustelle zugestellt werden, vorausgesetzt, das Baubüro wird mit einem Schild als derzeitiges Geschäftslokal der betroffenen Firma gekennzeichnet (OLG Rostock AZ 5 U 17/98).

Ein freigestellter Mitarbeiter riskiert die fristlose Kündigung, wenn er die Herausgabe des Firmenschlüssels verweigert. Darauf weist das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 Ca 204/04) hin.

Nimmt ein Angestellter auf Kosten der Firma am Wirbelsäulentraining teil, so handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das betriebliche Interesse habe überwogen, so eine Gerichtsentscheidung.

Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass Belege zur privaten Steuererklärung nach Bearbeitung und Rückgabe vom Finanzamt nicht aufbewahrt werden müssen. Für geschäftliche Unterlagen gilt das nicht.

Eine Straftat im Rahmen der Tätigkeit für einen Betrieb rechtfertigt die fristlose Kündigung. Ein Mitarbeiter hatte seinen Fahrtenschreiber manipuliert. Seine Klage gegen die Kündigung wurde abgewiesen. MF

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