R&B Ticker

23.09.2004

Ein Vermögensberater, der selbst Pleite geht und somit mit schlechtem Beispiel vorangeht, kann von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden, stellt das Oberlandesgericht Hamm fest (Az. 35 W 5/04).

29 Prozent der 1.945 Befragten gaben bei einer Online-Umfrage auf www.monster. de an, in ihrer Firma würde sie am meisten der Bürokratismus stören. 19 Prozent regen sich am meisten über die Kollegen auf.

Der VATM, Verband der TK-Anbieter, hat sich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gewandt. Er hält die derzeitige Rückwerbeaktion der Deutschen Telekom nicht für zulässig.

Der Arbeitgeber darf den Mitarbeitern Prämien zahlen, wenn sie maximal fünf Tage im Jahr arbeitsunfähig waren. Auch der Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse kann belohnt werden (Az. 4 U 76/04).

Beim Versand per Nachnahme gilt der Erhalt der Ware als Zahlungsnachweis. Behauptet der Versender später, der Käufer habe nicht bezahlt, so steht der Verkäufer in der Beweispflicht (Az. 41 C 414/03). BZ

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