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12.08.2004

Angestellten darf nicht das Gehalt gekürzt werden, weil sie zu langsam arbeiten. Laut Gericht muss man ein festes Arbeitspensum in einer bestimmten Zeit nur schaffen, wenn das vertraglich vereinbart ist.

Ein Jahresabschluss muss vollständig sein, sonst riskiert der Geschäftsführer, dass die Gesellschafter Gewinnausschüttungen zurückbezahlen müssen, so das Oberlandesgericht Stuttgart.

Ein behinderter Bewerber, der nicht eingestellt wird, hat nur Anspruch auf Entschädigung, wenn er wegen seiner Behinderung nicht genommen wurde. Er muss nachweisen, das diese der Firma bekannt war.

Ein Beschäftigter kann nicht gegen seinen Willen versetzt werden, wenn der Arbeitsort im Vertrag festgelegt ist. Die Versetzung wäre eine Änderung des Arbeitsvertrages; dies ist nur einvernehmlich möglich.

Gibt es keine betriebliche Regelung über private E-Mail-Nutzung, so muss vor einer Kündigung abgemahnt werden. Das gilt auch, wenn die E-Mails beleidigende Äußerungen über den Vorgesetzten enthalten. MF

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