R&B Ticker

05.08.2004

Die Bundesregierung plant, noch in diesem Herbst ein Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Darin soll es um Geschlechterbenachteiligung im Beruf geben. Damit werden EU-Richtlinien umgesetzt.

Arbeitgeber müssen Mitarbeitern zeitnah mitteilen, ob ihr Urlaub genehmigt wird oder nicht. Ignoriert der Arbeitgeber den Antrag, darf er seinem Angestellten nicht kündigen, wenn der eigenmächtig den Urlaub antritt.

Kann ein Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen nicht den gesamten Urlaub nehmen, muss die Firma Schadensersatz leisten. Aber nur, wenn der Urlaub rechtzeitig und mit konkretem Termin angemahnt wird.

Ein privat angeschaffter und in der Wohnung aufgestellter PC kann ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein. Die Kosten eines gemischt genutzten PCs sind dann allerdings entsprechend aufzuteilen.

Das Schriftformerfordernis für befristete Arbeitsverträge ist auch dann gewahrt, wenn nur die Befristungsvereinbarung, nicht aber der Befristungsgrund ausdrücklich Gegenstand des Arbeitsvertrags ist. MF

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