R&B Ticker

22.07.2004

600 offene Projekte winken IT-Freiberuflern derzeit bei www.MyFreelancer.de. Gesucht werden vor allem Java-, C++- und PL/SQL-Spezialisten sowie Fachleute aus den Bereichen Dokumentation und Qualitätssicherung.

Das Landgericht Arnsberg hat festgestellt, dass die Rückgabefrist beim Internetkauf nicht verkürzt werden darf (AZ: 8 O 33/ 04). Sie muss mit der Übergabe der Ware und nicht mit dem Auslieferungstermin beginnen.

Das OLG München hat entschieden, dass ein so genannter Disclaimer die Haftung nach Deliktsrecht für Äußerungen im Internet nicht ausschließt. Grundsätzlich sei nur ein vertraglicher Haftungsausschluss möglich.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt klar, dass ohne Lieferung der Handbücher die Leistung eines Softwarelieferanten nicht abgenommen werden kann. Die Lieferung sei eine "Hauptleistungspflicht".

In Rechnungen muss entweder die Steuer- oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden. Sonst steht dem Empfänger ein Zurückbehaltungsrecht zu, die Forderung wird nicht fällig. MF

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