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08.07.2004

Umfrage bei monster.de zum Hauptgrund einer Tätigkeit im Ausland: Mit 37 Prozent antworteten die meisten der 1.623 Befragten, sie würden gern eine andere Kultur kennen lernen und eine neue Sprache lernen.

Geht ein Mitarbeiter etwas später als in der Firma üblich in seine Mittagspause, so ist dies kein Kündigungsgrund. Ausnahme: Es wurden feste Pausenzeiten vereinbart (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 15 Ca 7603/03).

24 Prozent der 1.103 Teilnehmer einer Umfrage von abacho.de gaben an, am Arbeitsplatz private E-Mails zu schreiben. Dabei gingen täglich 31 Minuten ihrer Arbeitszeit drauf. 11 Prozent nehmen an Online-Auktionen teil.

Wird ein Mitarbeiter gekündigt, so muss er nicht in jedem Fall die Kosten seiner Fortbildung tragen. Wenn er keinen Einfluss auf den Kündigungsgrund hat, dann muss der Arbeitgeber zahlen (Az. 6 AZR 320 und 383/03).

Freigestellte Arbeitnehmer müssen auf Verlangen des Arbeitgebers sofort ihren Dienstwagen zurückgeben. Die Benutzung des Firmenwagens dürfe von der tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig gemacht werden. BZ

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