R&B Ticker

17.06.2004

Privater Museumsbesuch während einer Dienstreise: Verletzt sich die Person, liegt kein Arbeitsunfall vor. Zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit bestehe nämlich kein ursächlicher Zusammenhang.

Angekündigtes Krankfeiern: Kündigt ein Arbeitnehmer an, notfalls einen "gelben Schein" abzugeben, falls er keinen Urlaub bekommt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine fristlose Kündigung (Az. 5 Sa 1055/02).

Umfrage bei Monster.de: 32 Prozent der 1.435 Teilnehmer geben an, wegen der EU-Osterweiterung um den eigenen Job Angst zu haben. 28 Prozent sind der Meinung, der Osten sei eine spürbare Konkurrenz.

Wer einen Kollegen wüst beschimpft, riskiert die fristlose Kündigung. Solche Störungen könnten sich wiederholen und dauerhaft den Betriebsfrieden stören, so das Arbeitsgericht in Frankfurt (Az. 15 Ca 647/03).

Grundsätzlich muss ein Hotel nicht dafür geradestehen, wenn aus einem Seminarraum im Haus ein Notebook gestohlen wird. Das Hotel hat keine besondere Obhutspflicht für Wertgegenstände in Seminarräumen. BZ

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