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27.05.2004

Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Gewerbesteuer für grundgesetzwidrig und hat das Bundesverfassungsgericht zur Klärung eingeschaltet, berichtet das Wirtschaftsmagazin "Focus-Money" (Az. I BvL 2/04).

Ist ein Arbeitnehmer länger krank, hat er nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung kein Anspruch auf das 13. Gehalt. Dies gilt auch, wenn diese Sonderzahlung im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Ein Wahlausschreiben zur Betriebsratswahl muss so ausgehängt werden, dass es von allen Mitarbeitern gesehen und gelesen werden kann. Geschieht dies nicht ordnungsgemäß, kann die Wahl angefochten werden.

Ein Arbeitnehmer, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat Anspruch auf tarifliche Leistungen, die auch Verheirateten zustehen. Sonderleistungen wie der Ortszuschlag müssen gezahlt werden.

Bei einem Streit über seine Leistung hat ein Mitarbeiter seinen Kollegen geschubst und verletzt. Dennoch muss er kein Schmerzensgeld bezahlen, weil er aus seiner Sicht im Betriebsinte-resse handelte. MF

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