R&B Ticker

16.04.2004

Telefoniert ein Ehemann extrem häufig mit 0190er-Nummern, hinter denen oftmals Telefonsexanbieter stehen, muss dessen Gattin für die Kosten nur bedingt haften. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Einem Online-Einkauf per E-Mail und Ratenvertrag steht bei Beträgen bis 200 Euro nichts entgegen. Ein schriftlicher Vertrag ist für solche Geschäfte nicht nötig, wie der Bundesgerichtshof bestätigt.

Der Bundestag hat härtere Strafen für Lockvogel-Angebote und die Werbung mit "Mondpreisen" beschlossen. Bei Verstößen droht den Unternehmen die Abschöpfung des unrechtmäßig erlangten Gewinns.

Ein krank geschriebener Arbeitnehmer muss seiner Firma die Art seiner Erkrankung nicht mitteilen, auch wenn der Chef hierdurch nur Informationen über das voraussichtlich Ende der Krankheit erhalten will.

Ein von der Betriebssportgemeinschaft organisiertes Fußballspiel ist grundsätzlich keine dienstliche Veranstaltung. Kommt es dabei zu einem Unfall, handelt es sich nicht um einen Dienstunfall. MF

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