R&B Ticker

25.03.2004

Hersteller müssen Kunden über mögliche Gefahren ihrer Produkte informieren. Sonst steht dem Kunden Schmerzensgeld zu, falls er sich beim Bedienen verletzt - selbst wenn das Produkt einwandfrei war (3C 108/01).

Treten beim Online-Banking technische Störungen auf, geht das laut AGBs meist zu Lasten der Kunden. Der Bundesgerichtshof befand solch generelle Abwälzung des Risikos jetzt für unzulässig (Az: XI ZR 138/00).

Geht ein Streit über Gehaltsforderungen vor Gericht, kann die Firma das Geld bis zum Urteil zurückhalten. Wenn der Arbeitnehmer aber eine Notsituation nachweisen kann, muss das Gehalt ausbezahlt werden (Az 5 Ga 2/01).

Das Amtsgericht Offenburg hat festgestellt, dass bei einer Serienabmahnung die Anwaltskosten nicht zu erstatten sind. Eine Serienabmahnung entspreche nicht "dem Interesse des Abgemahnten" (Az.: 4 C 226/02).

Die Uhr läuft: Steuererklärungen für das Jahr 2003 müssen bis zum 31. Mai 2004 beim Finanzamt abgegeben werden. Wer das nicht schafft, sollte schnellstens eine Fristverlängerung beantragen. MF

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