R&B Ticker

11.03.2004

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Unfall durch unangepasste Fahrweise - etwa überhöhte Geschwindigkeit - verursacht hat (Az: B 2 U 11/01 R).

Eine Bank darf für den Ersatz einer beschädigten Kreditkarte kein Geld verlangen. Wenn nicht eindeutig ist, ob der Inhaber oder ein defekter Bankautomat den Schaden verursacht hat, muss der Ersatz kostenlos sein.

Vereinsvorsitzende haften als gesetzliche Vertreter auch mit Privatvermögen für Steuerschulden des Vereins. Die Arag-Versicherungen weisen darauf hin, dass dies auch im Falle einer ehrenamtlichen Tätigkeit gilt.

Ein Firmenfahrzeug, dessen private Nutzung Vertragsbestandteil ist, darf nicht zurückgefordert werden, wenn die Mitarbeiterin in Mutterschutz geht (BAG, Urteil v. 11. 10. 2000, AZ: 5 AZR 240/99).

Wer wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verliert, darf vom Arbeitgeber gefeuert werden. Das Interesse der Firma an einem reibungslosen Betriebsablauf hat Vorrang (Az.: 5 Sa 522/03). MF

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