R&B Ticker

04.03.2004

Wer zum Bewerbungsgespräch kommt, hat Anspruch auf Kostenerstattung - auch wer nicht eingestellt wird. Zu zahlen sind Benzingeld; Telefonkosten und Verpflegung nicht. (AF Frankfurt, Az: 7ca 6251/02)

Ein Kostenvoranschlag muss für den Kunden immer kostenlos sein. Denn es handelt sich nicht um eine "eigenständige Leistung", sondern nur um die Vorbereitung eines Auftrages. (AG Frankfurt, Az: 29C 1168/97-69)

Händler, die Sonderangebote auf einen Tag beschränken, verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Der Kunde darf nicht unter Druck gesetzt werden, die Ware muss für drei Tage reichen. (BHG Az. I ZR 300/01)

Wer Gerüchte über eine Firmeninsolvenz streut, macht sich strafbar. Wer Konkurrenz-Kunden durch solche Behauptungen verunsichert, riskiert bis zu sechs Monate Haft. (LG Coburg, Az: 12 O 377/02)

Immer mehr Euro-Blüten im Umlauf: In Deutschland wurden 2003 gefälschte Scheine im Wert von rund 3,4 Millionen Euro registriert. Am häufigsten tauchten 50-Euro-Scheine auf, gefolgt von Hundertern. MF/BZ

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