R&B Ticker

26.02.2004

Wer nach der Scheidung mehr verdient, muss nicht automatisch mehr Unterhalt zahlen (OLG Köln, Az: 14 WF 180/03). Grundlage für die Zahlung sind die Finanzverhältnisse, die während der Ehe geherrscht haben.

Wer viele Abmahnungen kassiert, behält manchmal trotzdem seinen Job. Ein Gericht sah in neun Abmahnungen in sieben Monaten eine Strategie des Arbeitgebers und erklärte deshalb die Kündigung für unwirksam..

Auch befristete Mitarbeiter haben ein Anrecht auf Zulagen. Wie der Bundesgerichtshof feststellt, dürfen sie nicht prinzipiell davon ausgeschlossen werden. Ein gegenteiliger Passus im Tarifvertrag ist ungültig.

Ein Mitarbeiter muss beweisen, dass er die Übertragung von Resturlaub auf das neue Jahr rechtzeitig beantragt hat. Sonst muss der Arbeitgeber den Urlaub weder gewähren noch Schadensersatz leisten.

Schwangere, die vor Beginn des Mutterschutzes arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies gilt über die gesetzlichen sechs Wochen hinaus, wenn Lebensgefahr für Mutter und Kind bestand. MF

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