Rabattzusagen ohne Genehmigung

08.11.2006

Macht ein angestellter Verkäufer, ohne die Absicht, sich unrechtmäßige Vermögensvorteile zu verschaffen, gegenüber Kunden Rabattzusagen, die sich im Rahmen des Üblichen bewegen, aber nicht vom Vorgesetzten entsprechend den betriebsinternen Richtlinien vorab genehmigt worden sind, rechtfertigt dies ohne einschlägige Abmahnung keine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (LAG Köln, Az.: 14 (8) Sa 1334/05) jlp/MF

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