Berufsgenossenschaft zahlt nicht

Raser kriegen keine Rente

20.07.2009

Sozialethische Mindeststandards verletzt

Die Vorschrift ziele ähnlich wie die vergleichbaren Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung auf die Versagung von sozialem Schutz bzw. sozialer Sicherheit ab, weil der Betreffende durch sein strafrechtlich als Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen zu bewertendes Verhalten sozialethische Mindeststandards verletzt habe. Dies sei auch die zutreffende rechtliche Grundhaltung der Berufsgenossenschaft, wie sie von ihr in ihrem Widerspruchsbescheid wiedergegeben wurde.

Klarmann empfiehlt allen Arbeitnehmern dringend, dieses Urteil zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Vizepräsident, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.vdaa.de

Zur Startseite