Rauchen am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

19.09.2007
Gaststätten und öffentliche Gebäude werden rauchfrei. ARAG-Experten erklären, wie es sich mit dem blauen Dunst am Arbeitsplatz verhält.

Aus vielen Betrieben sind zum Schutz der nichtrauchenden Mitarbeiter die Glimmstengel schon verbannt. Glück für die, die es partout nicht lassen wollen oder können, wenn es getrennte Pausen- und Sozialräume für Raucher und Nichtraucher gibt. Denn nur dann können sie weiter ihrem Laster frönen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Schutz ihrer Gesundheit, dass ihnen Möglichkeiten für Zigarettenpausen geschaffen werden, ist eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Wenn der Chef dann verlangt, dass die zehn Minuten für das Zigarettenpäuschen nachgearbeitet werden, oder die verqualmte Zeit vom Lohn abgezogen wird, ist er damit vollkommen im Recht. So machte das LAG Hamm klar, dass es sich bei einer Raucherpause um eine Arbeitsunterbrechung privater Natur handele; in diesem Sinne entschied erst kürzlich auch das LAG Schleswig-Holstein (LAG Hamm, Az.: 10 TaBV 33/04 und LAG Schleswig-Holstein, Az.: 4 TaBV 12/07). (mf)

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