Arbeitsrechtliche Folgen

Rauswurf wegen Steuerhinterziehung



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Selbst wenn der Vorgesetzte davon wusste: Arbeitnehmer, die ihr Nettoeinkommen durch illegale Abrechnungsmethoden steigern, verstoßen gegen vertragliche Rücksichtnahmepflichten und können ohne vorherige Abmahnung ordentlich gekündigt werden, sagen die Arag-Experten.

Im konkreten Fall hatte eine Reinigungskraft, die bei dem beklagten Reinigungsunternehmen aufgrund ihrer langjährigen Beschäftigung als Vorarbeiterin und Objektleiterin eingesetzt wurde, dafür gesorgt, dass ihre Arbeit über zwei Minijobberinnen abgerechnet wurde, die ihr das Geld dann auszahlten. Der Geschäftsführer kündigte ihr Arbeitsverhältnis ordentlich, als er davon erfuhr.

Wer mit seiner Lohnabrechnung geltende Gesetze verletzt, muss mit der Entlassung rechnen.
Wer mit seiner Lohnabrechnung geltende Gesetze verletzt, muss mit der Entlassung rechnen.
Foto: Marco2811 - Fotolia.com

Die Klägerin hielt die Kündigung für unwirksam, weil die Abrechnung auf Vorschlag des Betriebsleiters erfolgt sei, der diese Methode auch seit längerem im Betrieb anwende. Ihre Kündigungsschutzklage wurde vom Arbeitsgericht (ArbG) Kiel abgewiesen. Die Klägerin habe gewusst, dass mit der praktizierten Abrechnung Gesetz umgangen würden. Ihre Verfehlung wog laut Gericht so schwer, dass auch die langjährige beanstandungsfreie Betriebszugehörigkeit nichts daran änderte, dass die Kündigung wirksam war (Az.: 2 Ca 1793 a/13).

Download des Originaltextes: www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Zur Startseite