Rechnerreparatur: Wer muss Daten sichern?

27.05.2004
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil über die Verantwortung für Datenverluste bei Computerreparaturen entschieden (Az. 3 U 133/03) .

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil über die Verantwortung für Datenverluste bei Computerreparaturen entschieden (Az. 3 U 133/03) .

Nach Auffassung der Richter ist es Aufgabe des Inhabers eines Servers, für eine zuverlässige Sicherungsroutine zu sorgen. Wenn diese Pflicht grob vernachlässigt wird, scheidet ein Schadensersatzanspruch aus.

Allerdings weisen die Richter darauf hin, dass sich ein IT-Anbieter von der Existenz einer Datensicherung vor den Reparaturarbeiten überzeugen muss. Er muss nicht damit rechnen, dass die Datensicherungsroutine völlig unzulänglich ist. Er muss auch nicht damit rechnen, dass nicht einmal eine monatliche Komplettsicherung stattfindet.

In seinen Urteilsgründen setzt sich damit das OLG Hamm deutlich von den Entscheidungen des OLG Karlsruhe ab. Dieses Oberlandesgericht hatte es für eine Selbstverständlichkeit angesehen, dass regelmäßig und zuverlässig eine geeignete und lückenlose Datensicherung erfolgt.

Praxistipp: Vor dem Hintergrund der jetzt unterschiedlichen Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte sollte ein IT-Anbieter sich vor Beginn der Reparaturarbeiten ausdrücklich bestätigen lassen, dass eine regelmäßige und tägliche Datensicherung erfolgt. Wenn dies der Auftraggeber nicht entsprechend bestätigen kann, sollte - natürlich gegen Kostenerstattung - eine entsprechende überprüfung erfolgen.

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann Partner in Hannover. (bz)

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