Neues Umsatzsteuerurteil

Rechnung unklar? Kein Vorsteuerabzug möglich

25.02.2009
Ist in einer Rechnung die abgerechnete Leistung nicht zu identifizieren, kann keine Vorsteuer abgezogen werden.

Eine abgerechnete Leistung ist dann nicht zu identifizieren, wenn sie sich weder durch weitere Angaben in der Rechnung selbst noch durch aus in Bezug genommene Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt. Ist dies der Fall, reicht dies nicht für einen Vorsteuerabzug aus.

Dies, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. Brühl, ist die Konsequenz eines am 17.12.2008 veröffentlichten Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH Az.: V R 59/07). In dem ausgeurteilten Fall hatte eine Niederlassung eines Süßwarenherstellers im Jahre 1996 eine Rechnung mit folgendem Inhalt ausgestellt: "Für technische Beratung und technische Kontrolle im Jahr 1996 berechnen wir 100.000 DM zzgl. 15 % Mehrwertsteuer = 115.000 DM". Hierbei enthielt die Rechnung keine weiteren Angaben in Bezug auf die Leistungsbeschreibung. Auch auf weitere Geschäftsunterlagen dazu wurde in der Rechnung nicht verwiesen.

In seiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1996 zog das Unternehmen die in dieser Rechnung ausgewiesene Steuer als Vorsteuerbetrag ab, was das Finanzamt im Anschluss an eine Außenprüfung monierte, da es der Auffassung war, dass es sich hier mangels konkreterer Angaben zur Leistung um eine "Scheinrechnung" handele. Gegen die entsprechende Versagung dieses Vorsteuerabzuges richtete sich die Klage des Süßwarenherstellers, die jedoch nun in letzter Instanz vor dem BFH keinen Erfolg hatte, so Passau.

Hierzu habe das Gericht ausgeführt, dass eine Rechnung nach ständiger BFH-Rechtsprechung Angaben "tatsächlicher Art" zu enthalten hat, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Dabei müssen die Leistungsangaben in der Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist.

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