Recht

12.12.1997

Die Euro-Verordnung II wird erst im Mai 1998 in Kraft treten. Der heute schon präzise Entwurf beinhaltet folgendes:

- Der Zeitrahmen für den Übergang bis zur Bargeldeinführung wird endgültig und verbindlich festgelegt.

- Der Euro wird mit Wirkung vom 1. Januar 1999 die nationalen Währungen der Teilnehmerländer ersetzen. Der Euro wird - juristisch gesprochen - keine Währung der EU sein, sondern die Währung der EWU-Teilnehmerländer.

- In dem Zeitraum, in dem die alten nationalen Banknoten und Münzen noch im Umlauf sind, gelten diese als Unterteilungen des Euro. Es gibt also in der EWU von Beginn an nur noch eine Währung - den Euro, der aber noch vorübergehend auch in den Unterteilungen DM oder Franc im Umlauf ist.

- In der Übergangszeit bleiben die alten nationalen Banknoten und Münzen gesetzliches Zahlungsmittel - allerdings nur in dem jeweiligen Staatsgebiet, in dem sie vor Beginn der Währungsunion gesetzliches Zahlungsmittel waren.

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