Recht: Insolvenzsicherung von Altersteilzeitguthaben wird Pflicht

02.07.2004
Seit dem 1. Juli 2004 müssen Altersteilzeitguthaben für neu beginnende Altersteilzeitverträge gegen Insolvenz geschützt werden, so Hewitt Associates, ein Beratungs- und Outsourcing-Unternehmen im Bereich Human Resources.

Seit dem 1. Juli 2004 müssen Altersteilzeitguthaben für neu beginnende Altersteilzeitverträge gegen Insolvenz geschützt werden, so Hewitt Associates, ein Beratungs- und Outsourcing-Unternehmen im Bereich Human Resources.

Konkret geht es um das in der Praxis beliebte Blockmodell. Bei dieser Variante arbeitet der Arbeitnehmer in der Arbeitsteilzeit zunächst normal weiter und spart ein Wertguthaben an, das in der zweiten gleichlangen Freistellungsphase ausgezahlt wird.

Damit die Lohnfortzahlung auch gegen Insolvenz geschützt ist, muss diese ab sofort finanziell abgedeckt sein. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, haftet die Unternehmensleitung im Insolvenzfall künftig persönlich. Ein Risiko, das es nicht zu unterschätzen gilt. (go)

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