Rechtliche Aspekte Ihres Internetshops

28.04.2005

Datenschutz muss eingehalten werden

Ein Internetshop ohne Speicherung von Kundendaten ist technisch nicht denkbar. In diesem Fall unterliegen Sie jedoch den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ihr Kunde muss somit ordnungsgemäß über den Verbleib seiner Daten informiert werden, er muss ferner auf seine Rechte hingewiesen werden.

Die Frage, was mit Kundendaten passiert und ihre ordnungsgemäße Information darüber, ist nach unserer Erfahrung für Kunden ein Ausdruck für Seriosität des Shopanbieters. Die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften können zudem wettbewerbswidrig sein und werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Anbieterkennzeichnung ist genau vorgeschrieben

Gemäß § 6 Teledienstegesetz sind Sie verpflichtet, umfangreiche Informationen zu Ihrer Firma, Adresse, Handelsregisternummer, Rechtsform et cetera zu geben. In der Rechtsprechung herrscht mittlerweile eine ziemlich genaue Vorstellung darüber, welche Informationen in der Anbieterkennzeichnung enthalten sein müssen und vor allem, wo diese auf Ihrer Internetseite untergebracht sein müssen.

Eine fehlende, falsche oder an falscher Stelle untergebrachte Anbieterkennzeichnung fällt sofort ins Auge und ist nach überwiegender Rechtsprechung wettbewerbswidrig. Zudem kann gemäß § 12 Teledienstegesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Neben der Tatsache, dass der Bestellablauf in Ihrem Internetshop so gestaltet werden sollte, dass auch rechtswirksame Verträge zu Stande kommen, gibt es gesetzliche Pflichten, die bei der Shopgestaltung berücksichtigt werden müssen. Diese ergeben sich beispielsweise auch in § 312 e BGB sowie § 1 der BGBInfoVO.

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