Rechtsanwalt: Telekom-Vergleich mit US-Klägern ist Schuldeingeständnis

01.02.2005
Als "gute Nachricht für in Deutschland klagende Telekom-Aktionäre" bezeichnet Rechtsanwalt Klaus Rotter den Vergleich, den die Deutsche Telekom mit US-Klägern geschlossen hat. Für den Anwalt der auf Kapitalanlegerschutz spezialisierten Kanzlei "Rotter Rechtsanwälte" ist die Übereinkunft "praktisch ein Schuldeingeständnis". Der Ex-Monopolist habe so zu relativ günstigen Konditionen eine Niederlage im Geschworenenprozess abwenden können. In einer Sammelklage hatten US-Anleger der Telekom vorgeworfen, beim Verkauf von Anteilsscheinen (American Depository Shares, ADS) falsche Angaben gemacht zu haben. Das TK-Unternehmen schloss nun mit der Klägergruppe einen Vergleich über 120 Millionen Dollar. Die Übereinkunft muss allerdings noch vom zuständigen Richter in New York anerkannt werden. "Durch diesen Vergleich wird sich auch der Druck auf die Deutsche Telekom für die deutschen Klageverfahren erhöhen," sagt Bernd Jochem, Partner bei Rotter Rechtsanwälte. Die deutschen Aktionären würden sich fragen, warum sie anders behandelt werden sollten als amerikanische Anleger. (haf)

Als "gute Nachricht für in Deutschland klagende Telekom-Aktionäre" bezeichnet Rechtsanwalt Klaus Rotter den Vergleich, den die Deutsche Telekom mit US-Klägern geschlossen hat. Für den Anwalt der auf Kapitalanlegerschutz spezialisierten Kanzlei "Rotter Rechtsanwälte" ist die Übereinkunft "praktisch ein Schuldeingeständnis". Der Ex-Monopolist habe so zu relativ günstigen Konditionen eine Niederlage im Geschworenenprozess abwenden können. In einer Sammelklage hatten US-Anleger der Telekom vorgeworfen, beim Verkauf von Anteilsscheinen (American Depository Shares, ADS) falsche Angaben gemacht zu haben. Das TK-Unternehmen schloss nun mit der Klägergruppe einen Vergleich über 120 Millionen Dollar. Die Übereinkunft muss allerdings noch vom zuständigen Richter in New York anerkannt werden. "Durch diesen Vergleich wird sich auch der Druck auf die Deutsche Telekom für die deutschen Klageverfahren erhöhen," sagt Bernd Jochem, Partner bei Rotter Rechtsanwälte. Die deutschen Aktionären würden sich fragen, warum sie anders behandelt werden sollten als amerikanische Anleger. (haf)

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