Rechtsprechung: Gelten heimlich belauschte Telefonate als Beweis?

05.07.2004
Der Bundesgerichtshof musste in einem Verfahren erneut über die Frage entscheiden, inwieweit Zeugenaussagen von heimlichen Mithörern bei Telefongesprächen verwertbar sind (Az. XI ZR 165/02).

Der Bundesgerichtshof musste in einem Verfahren erneut über die Frage entscheiden, inwieweit Zeugenaussagen von heimlichen Mithörern bei Telefongesprächen verwertbar sind (Az. XI ZR 165/02).

Das Gericht bestätigt die Rechtssprechung, die unter anderem das Bundesverfassungsgericht geprägt hat. Danach muss ein Mensch selbst darüber bestimmen können, wem der Inhalt seines Gespräches zugänglich gemacht wird. Dabei ist es unerheblich, welchen Inhalt das Gespräch habe oder ob besondere Vertraulichkeit vereinbart worden sei.

Zeugenaussagen über den Inhalt heimlich belauschter Telefonate dürfen grundsätzlich nicht als Beweis für behauptete Ansprüche in Zivilprozessen berücksichtigt werden. Eine solche Verletzung des Persönlichkeitsrechts sei auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass sich die andere Prozesspartei damit angeblich benötigte Beweismittel beschaffen will.

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann Partner in Hannover. (bz)

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