Rechtsticker

11.01.1996
Eine langjährige Übung, wonach ein Teil der Arbeitszeit außerhalb des Dienstgebäudes abgeleistet werden darf, hindert den Arbeitgeber nicht daran, die Arbeitnehmer anzuweisen, in Zukunft die gesamte Arbeitszeit im Dienstgebäude abzuleisten. Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 802/94 (jlp)

Eine langjährige Übung, wonach ein Teil der Arbeitszeit außerhalb des Dienstgebäudes abgeleistet werden darf, hindert den Arbeitgeber nicht daran, die Arbeitnehmer anzuweisen, in Zukunft die gesamte Arbeitszeit im Dienstgebäude abzuleisten. Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 802/94 (jlp)

Zur Startseite