Rechtsticker

11.01.1996
Die Ankündigung eines Versandhändlers in Werbeschreiben, daß ein "Bargeld-Gewinn" zwischen 2,- und 5,- Mark "Ihnen garantiert bei ihrer nächsten Bestellung oder Barvergütung gutgeschrieben" wird, verstößt als unlautere Beeinflussung der Kaufentscheidung gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und muß eingestellt werden. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 U 25/94 (jlp)

Die Ankündigung eines Versandhändlers in Werbeschreiben, daß ein "Bargeld-Gewinn" zwischen 2,- und 5,- Mark "Ihnen garantiert bei ihrer nächsten Bestellung oder Barvergütung gutgeschrieben" wird, verstößt als unlautere Beeinflussung der Kaufentscheidung gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und muß eingestellt werden. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 3 U 25/94 (jlp)

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