Rechtsticker

12.12.1997
Fehlender Eintrag in den "Gelben Seiten"Die Deutsche Telekom AG haftet nicht für Fehler im Bereich der Verleger der Branchenfernsprechbücher "Gelbe Seiten" und die dadurch unterbliebene Eintragung eines Telefonkunden. Der Telefonkunde, dessen Eintragung aufgrund eines Fehlers im Bereich des Verlegers der "Gelben Seiten" unterblieben ist, hat gegen deren Herausgeber keinen Schadensersatzanspruch, weil vertragliche Beziehungen zu ihm fehlen und mangels Betriebsbezogenheit ein Eingriff in den Gewerbebetrieb des Telefonkunden ausscheidet. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 22 U 44/96.

Fehlender Eintrag in den "Gelben Seiten"Die Deutsche Telekom AG haftet nicht für Fehler im Bereich der Verleger der Branchenfernsprechbücher "Gelbe Seiten" und die dadurch unterbliebene Eintragung eines Telefonkunden. Der Telefonkunde, dessen Eintragung aufgrund eines Fehlers im Bereich des Verlegers der "Gelben Seiten" unterblieben ist, hat gegen deren Herausgeber keinen Schadensersatzanspruch, weil vertragliche Beziehungen zu ihm fehlen und mangels Betriebsbezogenheit ein Eingriff in den Gewerbebetrieb des Telefonkunden ausscheidet. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 22 U 44/96.

Sittenwidriger Lohnverzicht

Eine Vereinbarung, derzufolge der Arbeitnehmer auf künftig fällig werdende Gehaltsansprüche im voraus "verzichtet", ist jedenfalls dann unwirksam, wenn dadurch das Geschäftsrisiko auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden soll. Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Berlin, Az.: 9 Sa 124/96.

Konkursfeste Mietkaution?

Der Vermieter von Gewerberaum ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, die vom Mieter bei ihm hinterlegte Mietkaution von seinem übrigen Vermögen getrennt zu hinterlegen. Gerät der Vermieter in Vermögensverfall, so gehört die Mietkaution zur Konkursmasse. Der Gewerberaummieter verliert in einem solchen Fall seine hinterlegte Mietkaution. Aktenzeichen: Landgericht Bonn, Az.: 1 O 184/96.

Kurzarbeit muß vereinbart werden

In betriebsratslosen Betrieben kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts einführen. Die Meldung der Kurzarbeit beim Arbeitsamt reicht hierfür nicht aus. Der Arbeitgeber ist vielmehr gehalten, mit allen Arbeitnehmern eine Vereinbarung hierüber herbeizuführen beziehungsweise eine außer- oder ordentliche Änderungskündigung auszusprechen. Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 9 Sa 703/96.

Ausnahmsweise kein Fahrverbot

Von der Anordnung eines Regelfahrverbots wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgesehen werden, wenn die Firma, in der der Betroffene als leitender Mitarbeiter mit umfangreichen Reiseverpflichtungen tätig ist, auf den unbedingten Einsatz aller Mitarbeiter angewiesen ist, um einen Konkurs abzuwenden und dadurch Arbeitsplätze zu erhalten. Aktenzeichen: Amtsgericht Stuttgart, Az.: B 5 OWi 61 Js 4546/97.

Kostenfrei oder kostenpflichtig?

Ein Unternehmen, das in der Werbung eine gebührenpflichtige Sondernummer der Telekom (0180-5...) herausstellt, unter der Interessenten anrufen sollen, muß auf die Gebührenpflichtigkeit und auf die besondere Höhe der Gebühren bei dieser Sondernummer (derzeit 0,48 DM pro Minute) hinweisen. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., Az.: 6 U 67/96 (n.rkr.) (jlp)

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